Kritik an Polizei Fan-Anwälte nennen Weitergabe von Daten rechtswidrig

Polizeieinsatz beim Revierderby: Persönliche Daten gehen an die Vereine
Foto: Stephan Schütze/ dpaHamburg - Die Arbeitsgemeinschaft der Fananwälte spricht von einer "höchst fragwürdigen Praxis", von einem "rechtswidrigen" Vorgehen - und meint damit die Polizei. Die Anwälte, die die rechtlichen Interessen von Fußballfans gegenüber Vereinen und Behörden wahrnehmen, kritisieren den laxen Umgang mit Daten durch die Ermittler.
So würden die persönlichen Daten von Fans, gegen die polizeilich ermittelt wird, umfassend an die Vereine weitergeleitet - verbunden mit dem Antrag, ein Stadionverbot gegen diese Personen zu erlassen. Dies ist aus Sicht der Anwälte nicht zulässig, teilten sie in einer Presseerklärung mit. Die Polizei selbst hält diese Praxis für rechtlich in Ordnung und hat bisher keinen Anlass gesehen, daran etwas zu ändern.
Dagegen kritisieren die Anwälte, für ein solches Vorgehen bestehe "keine Rechtsgrundlage". Lediglich die Staatsanwaltschaft könne in der Regel über die Weitergabe von Daten befinden. Dies lege die Strafprozessordnung eindeutig fest. Darüber setze sich die Polizei hinweg.
Kritik an "Flucht ins Zivilrecht"
Zudem werde es Fans dadurch deutlich erschwert, gegen ein verhängtes Stadionverbot rechtlich vorzugehen. Wenn die Vereine ein solches Verbot aussprechen, bleibe den Fans nur der Gang über die Zivilgerichte - was im Normalfall äußerst mühsam und aufwendig ist. Die Anwälte verweisen darauf, dass Aufenthaltsverbote, die die Polizei selbst ausspricht, viel leichter gerichtlich überprüft werden können. Werden aber die Vereine tätig, haben es die Fans schwer, auf dem zivilrechtlichen Weg dagegen vorzugehen. Dies sei eine "Flucht ins Zivilrecht", die man nicht hinnehmen könne.
Und die Vereine? Sie machen nach Aussage der Anwälte "willfährig" mit, auch weil sie von Politik und Polizei mit der Drohung unter Druck gesetzt würden, andernfalls an den Kosten für Polizeieinsätze im und um das Stadion beteiligt zu werden.
Die Fananwälte haben daher jetzt bei den Datenschutzbeauftragten mehrerer Bundesländer Beschwerde gegen diese Praxis eingelegt. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte werde in den kommenden Wochen eingeschaltet. "Wir erwarten, dass die Praxis der Datenweitergabe kritisiert und gestoppt wird und die Polizei sich künftig an den gesetzlich vorgegebenen Weg hält."