OLG-Urteil zu Vorfall auf Fußballplatz
Wer zu brutal foult, muss Schadensersatz zahlen
Bei einem Foul am Mittelkreis verletzte sich ein Amateurkicker schwer – und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Der Foulende habe eine schwerwiegende Verletzung in Kauf genommen, so ein Oberlandesgericht.
Ein Fußballer, der seinen Gegenspieler im Sinne der Regeln des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vorsätzlich brutal foult, muss für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen haften. Diese Entscheidung hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts getroffen (Aktenzeichen: 7 U 214/1).
Der Kläger war bei einem Kreisklassenspiel im Mai 2017 bereits in der achten Spielminute in Höhe des Mittelkreises gefoult worden und erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Der Schiedsrichter ahndete die Aktion mit der Roten Karte. Der Gefoulte verlangte daraufhin Schmerzensgeld – und die Feststellung, dass der Beklagte verpflichtet ist, zukünftig entstehende Schäden zu ersetzen. Die Klage war zunächst vom Landgericht abgewiesen worden. Nach einer erfolgreichen Berufung wurde ihr nun in vollem Umfang stattgegeben.
Droht nun nach jedem Foul auf dem Rasen der Gang vors Gericht? Unwahrscheinlich. In der Begründung des Oberlandesgerichts (OLG) wird ausgeführt, dass nicht jeder Regelverstoß zwingend zu einer Schadensersatzverpflichtung führt. Fußballer seien sich schließlich darüber bewusst, dass Verletzungen drohten, wenn sie sich in Zweikämpfe stürzten.
Entscheidend sei der Grad des Regelverstoßes und das Maß des Verschuldens. Im konkreten Fall habe der Beklagte die schwere Verletzung des Klägers billigend in Kauf genommen. »Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass der Beklagte ein ›brutales Spiel‹ im Sinne der Regel 12 des DFB begangen hat. Er hat dieses grobe Foul begangen, ohne dass die Spielsituation einen Anlass dafür bot. Er hatte keine realistische Möglichkeit, den Ball zu erobern«, heißt es in einer OLG-Mitteilung.