Fußball-Drittligist Streit um Leipzigs Zweitliga-Lizenz

Bei alteingessenen Fußballclubs ist der RB Leipzig verrufen: ein Kunstprodukt, heißt es, gesponsert vom Reklameriesen Red Bull. Jetzt zögert die Deutsche Fußball Liga, dem Verein die Lizenz für die zweite Liga ohne Auflage zu erteilen. Schürt sie damit den Hass?
RB-Leipzig-Star Daniel Frahn: Spiel mit dem Feuer?

RB-Leipzig-Star Daniel Frahn: Spiel mit dem Feuer?

Foto: Joern Pollex/ Bongarts/Getty Images

Hamburg - Beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) hat das Vorgehen der Deutschen Fußball Liga (DFL) bei der Lizenzvergabe für RB Leipzig Befremden ausgelöst. Die DFL hatte dem Zweitliga-Aspiranten aus Sachsen Bedingungen für die Lizenz dieser Spielklasse auferlegt. Leipzig kann durch einen Sieg gegen den 1. FC Saarbrücken an diesem Samstag (13.30 Uhr, Liveticker SPIEGEL ONLINE) sportlich den Aufstieg in die zweite Liga schaffen.

Strittige Punkte in der Lizenzfrage sind die Besetzung der Führungsgremien mit Mitarbeitern des Geldgebers Red Bull, angeblich zu hohe Eintrittsbarrieren für Vereinsmitglieder in Form von Jahresbeiträgen von 800 Euro sowie die große Ähnlichkeit des Vereinslogos mit dem Logo des österreichischen Getränkeherstellers.

Das Wappen hatte der Sächsische Fußballverband vor fünf Jahren bewilligt. Strukturen und Satzung hatte der DFB für sein Hoheitsgebiet dritte Liga zuletzt so genehmigt - in der entsprechenden Arbeitsgruppe saß auch ein Jurist der DFL. Die Beschlüsse seien einvernehmlich gefasst worden, so ein DFB-Funktionär. Die DFL ist rechtlich Teil des DFB. RB Leipzig legte Einspruch gegen die Lizenzbedingungen ein, man verstoße gegen keine Regeln.

Beim DFB wird befürchtet, die DFL schüre mit ihrem Widerstand den Hass der Fans anderer Vereine gegen den Neuling RB, dessen Kürzel offiziell für "Rasenballsport" steht. "Ein Spiel mit dem Feuer" nennt ein Amtsträger des Verbandes die DFL-Verfahrensweise. Am Ende gebe es gegen den Lizenzantrag keine juristische Handhabe. Dem Vorwurf widerspricht DFL-Geschäftsführer Andreas Rettig: "Wir führen hier keine Scheingefechte."

Leipzig steht, wenn seiner Beschwerde von der DFL in zwei Instanzen nicht stattgegeben wird, der Klageweg zum Schiedsgericht offen.

Die DFL argumentiert, es liege ein Verstoß gegen den Geist der 50+1-Regel vor, die verlangt, dass der Verein die Stimmenmehrheit behält. Die Regel gilt aber ausdrücklich für Fußball-Kapitalgesellschaften; Leipzig ist ein eingetragener Verein, auch wenn ihn das Unternehmen Red Bull kontrolliert. Nach Auffassung der DFL liegt hier eine Regelungslücke vor.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist nirgends festgeschrieben, Leipzig orientiert sich dem Vernehmen nach an der Abgabenordnung und am Bürgerlichen Gesetzbuch. Bei der Besetzung der Gremiumsposten, heißt es unterdessen beim DFB, könne RB Leipzig sogar kompromissbereit sein.

kra
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