Fußball-Manipulationsskandal
Wettpaten können auf mildes Urteil hoffen
Haftstrafen "deutlich unter fünf Jahren": Im ersten Prozess um den größten Wettskandal im europäischen Fußball müssen Nürettin G. und Tuna A. wohl nur für kurze Zeit ins Gefängnis. Das Bochumer Landgericht hat eingeräumt, dass ihnen nicht alle Taten nachzuweisen seien.
Hamburg - Der Vorsitzende Richter Carsten Schwadrat machte am 19. Verhandlungstag vor dem Bochumer Landgericht allerdings klar, dass es für die Beschuldigten des
keine Bewährungsstrafen geben werde.
Die von der Staatsanwaltschaft zuvor in Aussicht gestellte Strafe von fünf Jahren Haft müsste aber "deutlich unterschritten werden", wenn die Angeklagten geständig seien, erklärte Schwadrat. Die Verteidiger erwarten für Nürettin G. und Tuna A., die von der Staatsanwaltschaft zum Führungskreis der mutmaßlichen Wettmafia gezählt werden, Gefängnisstrafen von jeweils drei Jahren.
Da beide bereits 13 Monate in Untersuchungshaft saßen, müssten sie voraussichtlich nur noch weniger als ein Jahr hinter Gitter. In einer ersten Zwischenbilanz des Prozesses stellte Schwadrat fest, dass nicht alle angeklagten Taten nachzuweisen seien.
Nürettin G. hat ein sehr
weitgehendes Geständnis abgelegt, Tuna A. Wetten auf manipulierte Spiele und in einem Fall die Bestechung von Spielern zugegeben. Stevan R., der in mehreren Fällen Spieler bestochen haben soll, ist
nur teilweise geständig. Der ehemalige Fußballer Kristian S. hat bislang jegliche Aussage verweigert. Die Höchststrafe für banden- und gewerbsmäßigen Betrug beträgt zehn Jahre.
Der Prozess wird am 24. Februar fortgesetzt. Am 21. März beginnt auch die Hauptverhandlung gegen die mutmaßlichen Köpfe der Wettmafia,
und Marijo C. sowie vier weitere Beschuldigte.