Anschlag im Osnabrück-Stadion
Fünf Jahre Haft nach Sprengkörper-Attacke
Hohe Strafe für einen Knallkörper-Wurf: Das Landgericht Osnabrück hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Durch den Sprengkörper waren mehr als 30 Menschen im Osnabrücker Stadion zum Teil erheblich verletzt worden.
Polizeieinsatz nach dem Knallkörper-Wurf: Hohe Haftstrafe für den Täter
Foto: dapd
Hamburg - Nach der folgenschweren Sprengkörper-Attacke beim Drittligaspiel zwischen dem VfL Osnabrück und Preußen Münster wurde ein 24 Jahre alter Mann zu fünf Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Landgericht Osnabrück sah es als erwiesen an, dass der aus Italien stammende Ultra-Fan von Preußen Münster am 10. September 2011 vorsätzlich die Verletzung von Menschen in Kauf genommen hat. Der Mann muss außerdem an neun Geschädigte Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 39.000 Euro zahlen. Eine Revision gegen das Urteil ist zugelassen.
Bei der Attacke waren 33 Menschen im Stadion zum Teil schwer verletzt worden. Zu den Opfern gehörten neben zahlreichen Polizisten auch einige Kinder. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses die Tat gestanden und um Entschuldigung gebeten. Das Urteil sei auch ein Beitrag zur Generalprävention, um andere Fans davon abzuhalten, solche Straftaten zu begehen, begründete der Richter.
Der Angeklagte hatte seiner Aussage zufolge mit dem Sprengkörper in der Größe einer Coladose lediglich das Dach des ehemaligen Spielertunnels im Osnabrücker Stadion treffen wollen und keine Menschen. Der Knallkörper war auf dem Tunneldach gelandet, aber dann durch einen Spalt in den Tunnel hineingefallen, wo sich kurz vor Beginn des Spiels zahlreiche Sicherheitskräfte aufhielten. Der Angeklagte hatte ausgesagt, seit dem frühen Morgen des Spieltags Alkohol und Marihuana konsumiert zu haben.
Böller war zuvor illegal im Internet bestellt worden
Bei dem Sprengkörper handelte es sich um einen sogenannten Polenböller, den sich ein Anhänger der mittlerweile aufgelösten Ultra-Fan-Vereinigung "curva monesteria" aus Münster illegal im Internet bestellt und vor dem Spiel dem Angeklagten übergeben hatte. Diesem war es gelungen, den Knaller in seiner Hose durch die Kontrollen im Stadion an der Bremer Brücke in Osnabrück zu schmuggeln. Der Angeklagte wusste von der Gefährlichkeit des Sprengkörpers, sagte der Richter. "Er wollte den Fanblock der Gegner treffen." Die Verletzung von Menschen habe er billigend in Kauf genommen.
Einem Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts Niedersachsen zufolge war der Knallkörper erheblich gefährlicher als in Deutschland zugelassene Böller. Bei der Zündung sei ein Schallpegel von mehr als 150 Dezibel entstanden. Die Verletzten erlitten Knall- und Explosionstraumata, einige Beamte auch Bauch- und Beinverletzungen durch Teile der herumfliegenden Ummantelung des Böllers.
Die Polizei war dem Angeklagten nach Auswertung von umfangreich vorhandenem Foto- und Videomaterial auf die Spur gekommen. Sein Foto entdeckten die Fahnder als Profilbild in einem sozialen Netzwerk im Internet. Schon eine Woche nach der Tat konnte er festgenommen werden.