Streit vor Gericht Martin Kind darf als Geschäftsführer von Hannover 96 weitermachen

Hannover 96 hatte Martin Kind aus »wichtigen Gründen« als Geschäftsführer abgesetzt, der wehrte sich dagegen. Nun hat ihm ein Gericht recht gegeben – beigelegt ist der Streit damit aber noch nicht.
Martin Kind

Martin Kind

Foto:

Rainer Droese / localpic / IMAGO

Das Landgericht Hannover hat auch in der mündlichen Verhandlung im Fall Martin Kind zugunsten des 78-Jährigen entschieden, der Mehrheitsgesellschafter ist. Es ging um die Abberufung als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein. Der Beschluss des Vereins, Kind aus wichtigen Gründen abzuberufen, sei nichtig, stellte Richter Carsten Peter Schulze fest. Damit darf Kind uneingeschränkt weiterarbeiten.

In einem sogenannten Eilrechtsverfahren Mitte August hatte das Landgericht Kind zunächst bis zur mündlichen Verhandlung erlaubt, weiter als Geschäftsführer zu arbeiten. Zuvor war er überraschend im Juli von der Führung des Stammvereins in der Funktion abberufen worden.

Die Entscheidung legt den Streit allerdings nicht bei, da sich die Deutsche Fußball Liga in den Konflikt zwischen dem Mutterverein und dem Profifußball-Geschäftsführer eingeschaltet hatte. Die »Bild«-Zeitung und die »Neue Presse« in Hannover zitierten aus einem ihnen vorliegenden Schreiben des DFL-Justiziars Jürgen Paepke, das als deutliche Warnung an Kind zu verstehen ist. Die DFL pocht darin auf »das uneingeschränkte Weisungsrecht« des Vereins gegenüber der Kapitalseite. Das sei im Fall des Fußball-Zweitligisten »eine wesentliche Voraussetzung, dass die Struktur als noch mit der 50+1-Regel vereinbar angesehen wird«.

Der Stammverein sieht sein Weisungsrecht allerdings eingeschränkt. Die Entscheidung ist eine weitere Niederlage für den Stammverein, der vor Gericht durch Aufsichtsratschef Ralf Nestler vertreten war. Nach der vorläufigen Entscheidung im August hatte die Spitze des e.V. Berufung beim Oberlandesgericht Celle eingelegt. Auch gegen die jüngste Entscheidung dürfte sich der Mutterverein zur Wehr setzen.

Die Auseinandersetzung liegt auch an der komplizierten Struktur: Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört. Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Sie gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.

ara/dpa

Mehr lesen über

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren