Hoyzer-Prozess Ex-Schiedsrichter Marks gesteht Bestechung

Geld ja, Manipulation nein: Der ehemalige Schiedsrichter Dominik Marks hat in seiner Aussage im Hoyzer-Prozess eingeräumt, vom mutmaßlichen Drahtzieher im Wettskandal, Ante Sapina, bestochen worden zu sein. Die betroffenen Spiele habe er aber nicht beeinflusst.

Berlin - "Für mich kam ein Spieleingriff weder in der Form frei erfundener Entscheidungen, noch eine einseitige Auslegung von 50:50-Entscheidungen in Frage", behauptete der Angeklagte in einer Stellungnahme, die zu Beginn des achten Prozesstages von seiner Anwältin Astrid Koch verlesen wurde. Marks ließ anschließend keine Nachfragen des Gerichts zu.

Der Geld-Transfer in Höhe von 36.000 Euro habe sich demnach auf das Spiel Hertha BSC Berlin Amateure gegen Arminia Bielefeld Amateure (2:1) am 11. August 2004 bezogen, für das Marks nach eigener Auskunft 6000 Euro erhalten hatte, sowie auf die Partie zwischen dem Karlsruher SC und dem MSV Duisburg (0:3) am 3. Dezember, für das er 30.000 Euro erhalten haben soll.

Beim durch ihn nicht anerkannten Treffer der Bielefelder berief sich der Ex-Schiedsrichter auf eine aus seiner Sicht nicht erkennbare Spielsituation und schob der Assistentin Inka Müller die Schuld zu. Müller habe nicht reklamiert, als er dem Tor die Anerkennung verweigerte. Bezogen auf das Karlsruher Spiel stellte Marks fest: "Alle getroffenen Entscheidungen waren regelkonform und zutreffend."

Er habe das Geld nehmen, "aber die Spiele nicht manipulieren wollen", sagte Marks weiter. Er gestand, von seinem damaligen Kollegen Robert Hoyzer beim Sommerlehrgang der Schiedsrichter 2004 angesprochen worden zu sein. "Das Geld schien verlockend", so Marks, der sich in der Folge nach eigener Aussage mit Hoyzer und Ante Sapina im Berliner Lokal "Ciao Ciao" traf, aber angeblich erst später begriff, dass "ich damit meine gesamte wirtschaftliche Existenz aufs Spiel gesetzt habe".

Keine weiteren Angaben machte der Angeklagte über die 40.000 Euro, die er laut Ante Sapina zusätzlich erhalten haben soll, um sich einen guten Rechtsbeistand auswählen zu können.

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