Fotostrecke

Kießlings Phantomtor: Kopfball, Außennetz, Drama

Foto: Uwe Anspach/ dpa

Kießlings Phantomtor Hoffenheim bekommt kein Wiederholungsspiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat entschieden: Nach dem Phantomtor von Leverkusens Stefan Kießling im Duell mit 1899 Hoffenheim wird es kein Wiederholungsspiel geben. Mit dem Urteil folgt der DFB den Regeln des Weltverbands Fifa.

Hamburg - Eines der kuriosesten Tore der Bundesliga-Geschichte geht ganz gewöhnlich in die Wertung ein: Zehn Tage nach dem Phantomtor von Sinsheim hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag sein Urteil gesprochen. Ein Wiederholungsspiel wird es nicht geben. Es habe keinen Regelverstoß durch Schiedsrichter Felix Brych gegeben, begründete das Gericht seine Entscheidung.

"Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage. Ein Ausnahmefall im Sinne einer Unerträglichkeit der Tatsachenentscheidung lag nicht vor", sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. Hoffenheims Trainer Markus Gisdol hatte bereits vor der Verkündung mitgeteilt, das Urteil akzeptieren zu wollen, egal wie es ausfalle. Manager Alexander Rosen sagte nun: "Wir prüfen noch, ob wir Einspruch einlegen."

Leverkusens Stürmer Stefan Kießling hatte am neunten Spieltag beim 2:1-Auswärtssieg gegen 1899 Hoffenheim in der 70. Minute per Kopf nur das Außennetz getroffen. Durch ein Loch fiel der Ball hinter die Linie, Schiedsrichter Brych und seine Assistenten erkannten auf Tor. Anschließend hatte Hoffenheim Einspruch beim DFB eingelegt.

Gericht beruft sich auf Tatsachenentscheidung

Mit der Entscheidung gegen eine Wiederholung folgt der DFB dem Weltverband Fifa, seit jeher Verfechter der Tatsachenentscheidung. Im offiziellen Regelwerk des Verbands heißt es unter Punkt fünf: "Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen sind endgültig. Dazu gehören auch das Ergebnis des Spiels sowie die Entscheidung auf 'Tor' oder 'kein Tor'."

Richter Lorenz hatte zum Auftakt der Verhandlung die Unabhängigkeit des Gremiums betont. "Das DFB-Sportgericht ist ein unabhängiges. Wir machen hier keine Entscheidungen, damit sie dem DFB, der DFL oder der Fifa gefallen", sagte Lorenz.

Nach rund 90-minütiger Verhandlung und anschließender Beratung in berief sich das Sportgericht auf eine Tatsachenentscheidung durch Brych. "Ich habe gedacht, der Ball geht am Tor vorbei. Ich habe den Ball aus den Augen verloren durch eine Sichtbehinderung", erklärte der als Zeuge geladene Unparteiische. "Danach habe ich gesehen: Der Ball lag im Tor."

Kießling selbst dachte bei seinem Phantomtor im ersten Moment, Hoffenheims Torwart Koen Casteels hätte den Ball noch ins Netz gelenkt. "Ich sehe den Ball Richtung Außennetz fliegen, die Sicht war versperrt, ich sehe den Einschlag nicht, aber dass der Ball dann im Tor war", sagte Kießling am Montag. Leverkusens Sportdirektor Rudi Völler hatte erneut dafür plädiert, die letzten 22 Minuten noch einmal zu spielen.

chp/sid/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten