Kiffender Keeper Bremer Walke ist Wiederholungstäter

Der bei der U20-WM überführte deutsche Torwart Alexander Walke war schon vorher zweimal wegen Cannabis-Konsums aufgefallen. Sein Club, der Bundesliga-Zweite SV Werder Bremen, hatte die Vorfälle jedoch stets intern behandelt.

Hamburg - "Alexander Walke ist kein gefestiger Typ", sagte Bremens Manager Klaus Allofs der "Bild"-Zeitung, "vielleicht leidet er darunter, dass er schon mit 16 sein Elternhaus in Cottbus verlassen hat."

In Bremen war Walke schon zweimal wegen seines Cannabis-Konsums auffällig geworden. Der dritte Keeper des Fußball-Bundesligisten wurde 2001 im Werder-Internat erwischt und musste anschließend drei Monate lang Einzeltraining absolvieren. Ein Jahr später gab es während eines Mannschaftsurlaubs auf Mallorca Ärger wegen seiner Kifferei.

"Alexander ist in einer Situation, in der wir ihm helfen müssen. Er nimmt bei uns weiter am Training teil", sagte Allofs. U20-Coach Uli Stielike fordert hingegen für den Stammtorwart der Werder-Amateure "eine drastische und abschreckende Strafe".

"Ich habe eine Riesendummheit begangen"

Walke war bei der U20-WM in den Vereinigten Arabischen Emiraten nach dem Spiel gegen die USA (3:1) am 2. Dezember getestet worden. Im Urin des 20-Jährigen waren 34,9 Nanogramm Tetrahydrocannabinol pro Milliliter festgestellt worden, der Grenzwert liegt bei 15,0.

"Es tut mir unendlich Leid. Ich habe eine Riesendummheit begangen, habe dem DFB, meinem Verein und mir selbst großen Schaden zugefügt. Dafür muss ich jetzt die Konsequenzen tragen", sagte Walke, der bis auf weiteres für alle nationalen und internationalen Spiele gesperrt ist.

Der Fall Walke wird innerhalb von 30 Tagen von der Fifa-Disziplinarkommission verhandelt. Der Fußball-Weltverband sieht bei erstmals überführten Tätern in Dopingfällen eine Einzelfallprüfung vor und spricht keine automatischen Zweijahressperren wie in anderen Sportarten aus. Nach der Fifa wird sich der DFB mit dem Dopingfall befassen.

Mehr lesen über

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten