Pöbeleien gegen Hoffenheim-Mäzen DFB erlässt Lex Hopp

"Neue Dimension erreicht": Pöbeleien gegen Hoffenheims milliardenschweren Mäzen sollen künftig von der DFB-Sportgerichtsbarkeit verfolgt werden. Der Verband will damit nach den Vorkommnissen vom Wochenende ein Signal setzen.

Hamburg - Der DFB will künftig Pöbeleien gegen Dietmar Hopp, den Mäzen von 1899 Hoffenheim, ahnden. Der beim Verband für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident Dr. Rainer Koch kündigte an, dass Verunglimpfungen gegen Hopp, wie zuletzt im Bundesliga-Spiel zwischen 1899 Hoffenheim und Borussia Dortmund, künftig sportgerichtlich geahndet werden.

Koch kündigte nach einem Gespräch mit dem DFB-Kontrollausschussvorsitzenden Dr. Anton Nachreiner an, dass das Fan-Verhalten bei den Spielen des Bundesliga-Aufsteigers in den nächsten Wochen besonders intensiv beobachtet wird: "Es reicht nicht mehr aus, wenn wir nun schon seit längerem ständig Fairness für Dietmar Hopp anmahnen, ein Teil der Stadionbesucher sein Verhalten aber nicht ändert. Zumal das von Dortmunder Anhängern gezeigte Transparent erkennen lässt, dass offenkundig die Beleidigungen und Verunglimpfungen immer übler werden."

Im konkreten Fall vom Wochenende ermittle noch ausschließlich die Staatsanwaltschaft. Das sei ausreichend. In Zukunft werde sich jedoch auch die DFB-Sportgerichtsbarkeit einschalten, um "zum Schutz von Dietmar Hopp massive Pöbeleien oder Bedrohungen gegen ihn unnachgiebig zu verfolgen".

DFB-Mediendirektor Harald Stenger erläuterte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE: "Wir beobachten die Anfeindungen gegen Dietmar Hopp seit längerem mit großer Sorge." Nach den Vorfällen am Sonntag - Dortmunder Fans hatten Hopp in einem Fadenkreuz abgebildet - sei nun "eine neue Dimension" erreicht. "Es war Zeit, ein Signal zu setzen", sagte Stenger.

ruf

Mehr lesen über

Verwandte Artikel

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten