Fußball-Rechtsstreit SV Wilhelmshaven gewinnt vor dem BGH

SV-Wilhelmshaven-Vertreter vor dem BGH (Archivbild)
Foto: Nikolai Huland/ picture alliance / dpaDer SV Wilhelmshaven geht aus dem jahrelangen Rechtsstreit mit den großen Fußball-Verbänden als Sieger hervor. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Dienstag den 2012 von der Fifa verhängten Zwangsabstieg des Ex-Regionalligavereins für unwirksam (Hier können Sie das Urteil im Wortlaut nachlesen ).
Der Zwangsabstieg war vollstreckt worden, weil der Klub sich geweigert hatte, für seinen früheren Spieler Sergio Sagarzazu eine nach den Fifa-Regularien fällige Ausbildungsentschädigung an zwei argentinische Vereine zu zahlen, insgesamt ging es um 157.500 Euro. Zur Strafe ordnete die Fifa 2012 den Zwangsabstieg an, der SVW flog zum Ende der Saison 2013/2014 aus der Regionalliga Nord.
Wilhelmshaven ging den Weg durch die Instanzen, um das Urteil anzufechten. Vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas sowie vor den Verbandsgerichten hatte sich der Klub zunächst vergeblich gewehrt. Auch vor dem Landgericht Bremen scheiterte der Verein. Erst das Oberlandesgericht erklärte den Zwangsabstieg für unwirksam. Dieser Einschätzung folgte nun auch der Bundesgerichtshof.
Der BGH argumentierte in seinem Urteil, dass die Satzung des Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV), der den Abstieg vollstreckt hatte, dafür keine ausreichende Grundlage biete. "Dabei muss die Regelung eindeutig sein, damit die Mitglieder des Vereins die ihnen eventuell drohenden Rechtsnachteile erkennen und entscheiden können, ob sie diese hinnehmen oder ihr Verhalten entsprechend einrichten wollen", hieß es. Wilhelmshaven will jetzt die Wiedereingliederung in die Regionalliga und Entschädigung für den finanziellen Schaden.
Das Urteil hat auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Es könnte auch andere Verbände zwingen, ihre Satzungen rechtlich wasserdicht zu machen. Im Kern ging es um die Frage, ob der Verein den Abstieg hinnehmen musste, obwohl er kein Mitglied im Deutschen Fußball-Bund (DFB) war.