Urteil im Fall Fährmann Vereine dürfen weiter Geldstrafen aussprechen

Berlin - Die Vereine der Fußball-Bundesliga dürfen ihre Profis weiterhin aus disziplinarischen Gründen mit Geldstrafen belegen. Das Arbeitsgericht Berlin vermied im Fall des früheren Zweitliga-Spielers Christian Fährmann gegen dessen ehemaligen Arbeitgeber 1. FC Union Berlin ein von der Spielergewerkschaft VdV angepeiltes Grundsatzurteil über die Wirksamkeit der Vertragsstrafen-Klausel in den DFL-Musterverträgen.

Das Schöffengericht um den Vorsitzenden Gerd Fuchs gab am Mittwoch der Klage Fährmanns gegen seinen früheren Arbeitgeber 1. FC Union Berlin nur teilweise statt. Fährmann hatte wegen einer nicht vorgelegten Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU) im März 2002 insgesamt 3000 Euro an den 1. FC Union zahlen müssen. Die Pflicht eine AU vorzulegen sei durch den Spieler zwar verletzt worden, so der Richter. Das rechtfertige allerdings im Höchstfall eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Die Differenz erhält Fährmann nun vom 1. FC Union zurück.

Bei einer möglichen Grundsatzentscheidung in zweiter Instanz, würde sich das Urteil möglicherweise zum Präzedenzfall ausweiten und auch viele andere im Profifußball ausgesprochenen Geldstrafen verbieten. Wenn Michael Ballack beispielsweise - wie geschehen - öffentlich die Taktik von Bayern München kritisiert, wären dem Club künftig die Hände gebunden. Allerdings ist ein Prozess vor dem Landesarbeitsgericht in gleicher Angelegenheit erst in rund einem Jahr zu erwarten. Beiden Parteien bliebe abschließend der Gang vor das Bundesarbeitsgericht vorbehalten.

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten