Wechselfehler vom FC Bayern Sportgericht weist Einspruch des SC Freiburg zurück

Logo des SC Freiburg am Europa Park Stadion
Foto: IMAGO/Pressefoto Rudel/Robin Rudel / IMAGO/Sportfoto RudelDer 4:1-Erfolg von Spitzenreiter Bayern München gegen den SC Freiburg hat trotz des Wechselfehlers auch nach juristischer Prüfung Bestand. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Einspruch der Breisgauer jetzt ab.
Freiburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit gemäß Paragraf 17 Absatz zwei ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe. Kingsley Coman hatte bei einem Doppelwechsel nicht rechtzeitig den Platz verlassen.
Freiburg erklärte, auf einen Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts zu verzichten.
Gericht sieht Schuld beim Schiedsrichter
Nach Ansicht des DFB-Sportgerichts war den Bayern »der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers« nicht anzulasten. Damit liege kein Grund für eine Aberkennung des Sieges vor. Für das Sportgericht war ein gravierendes Fehlverhalten von Schiedsrichter Christian Dingert und seinem Team Ursache des Wechselfehlers.
Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, beruft sich in der Urteilsbegründung auf Regel drei der Fußballregeln, wo die Pflichten des Schiedsrichterteams beim Auswechselvorgang klar definiert sind. »Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten«, sagte Oberholz.