Sportgerichtshof entscheidet
Russland bleibt von Olympia ausgeschlossen, aber Sperre wird verkürzt
Teilerfolg für Russland vor dem Sportgerichtshof: Der Cas halbierte die Dauer der Dopingsperre für das Land. Für die nächsten Olympischen Spiele und die Fußball-WM bleibt sie dennoch bestehen.
Die Russlandfahne wird man bei den kommenden Großereignissen nicht sehen
Foto: Jae C. Hong / AP
Russland wird von den Olympischen Spielen 2021 in Tokio und den Winterspielen 2022 in Peking ausgeschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof halbierte am Donnerstag in seinem Urteil zum Berufungsverfahren zwar die von der Welt-Antidopingagentur Wada verhängte Vierjahressperre. Da die Strafe aber erst mit der Urteilsverkündung in Kraft tritt, darf keine russische Mannschaft bei den nächsten beiden Olympischen Spielen und wohl auch nicht bei der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar teilnehmen.
Unbelastete Sportler des Landes können in diesem Zeitraum bei Großereignissen aber als neutrale Athleten antreten. Dafür müssen sie gewisse Antidopingbedingungen erfüllen. Die russische Hymne darf nicht gespielt oder gesungen werden, die russische Fahne nicht auf Teamkleidung getragen oder gehisst werden.
Auslöser für den Bann war, dass Russland eingeforderte Dopingdaten aus dem Moskauer Labor aus den Jahren 2012 bis 2015 vor der Übergabe an die Wada manipuliert und gefälscht haben soll. Sie enthalten Beweise für den Sportbetrug zahlreicher russischer Athleten, der mithilfe des Staates systematisch gelenkt, gedeckt und vertuscht wurde.
Im Zuge des Cas-Urteils darf Russland sich in den nächsten zwei Jahren nicht für Sportgroßereignisse wie Weltmeisterschaften bewerben. Bereits für diesen Zeitraum nach Russland vergebene Sportgroßereignisse müssen an einen anderen Gastgeber gehen.
Das Berufungsverfahren lag in der Verantwortung der Cas-Schiedsrichter Mark L. Williams (Australien), Luigi Fumagalli (Italien) und Hamid G. Gharavi (Frankreich/Iran). In einer Anhörung hatten die Wada und Russland Anfang November ihre Positionen zum Rechtsstreit dargelegt.
Gegen das Cas-Urteil kann beim Schweizer Bundesgericht Berufung eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten beim höchsten Gericht des Landes sind gering, da es nur bei Verfahrensfehlern und Verstößen gegen die Menschenrechte eingreift und nicht über die Rechtsauslegung des Cas urteilt.