Betrugsverdacht Radprofi Schumacher muss vor Gericht

Es könnte ein Fall von gewaltiger Tragweite werden: In Radprofi Stefan Schumacher muss sich erstmals ein überführter Dopingsünder vor einem ordentlichen Gericht verantworten. Ihm wird Betrug an seinem ehemaligen Arbeitgeber vorgeworfen.
Radprofi Schumacher: Hinreichender Tatverdacht

Radprofi Schumacher: Hinreichender Tatverdacht

Foto: ddp

Hamburg - Weil das Oberlandesgericht Stuttgart eine andere Auffassung vertritt als das vorinstanzliche Landgericht, könnte im Fall des Radprofis Stefan Schumacher erstmals ein überführter Dopingsünder vor Gericht stehen. Das bestätigten eine Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und ein Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart. Zuvor hatten die "Stuttgarter Nachrichten" (Mittwoch) darüber berichtet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem WM-Dritten von 2007 Betrug vor.

Der heute 31-jährige Schumacher hatte vor der Tour de France 2008 öffentlich erklärt, niemals mit Dopingmitteln in Berührung gekommen zu sein. In nachträglichen Analysen von Proben der Tour und auch der Olympischen Spiele 2008 wurden bei Schumacher Spuren des Blutdoping-Präparats Cera gefunden. Sein damaliges Team Gerolsteiner kündigte ihm daraufhin im Oktober 2008.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schumacher vor, den damaligen Team-Manager Hans-Michael Holczer durch die Einnahme der Dopingmittel hintergangen zu haben. Schumacher hat zwischen Juli und Oktober 2008 von seinem damaligen Team 150.000 Euro Gehalt erhalten - nachdem die positiven Tests bekannt geworden waren.

Die fünfte Kammer des Landgerichts Stuttgart hatte es zunächst abgelehnt, ein Hauptverfahren zu eröffnen, da kein Betrugsdelikt im strafrechtlichen Sinne vorliege. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, über die jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden hat. Der zweite Strafsenat vertrat die Auffassung der Staatsanwaltschaft.

"Aus unserer Sicht liegt ein hinreichender Tatverdacht vor", sagte Sprecher Matthias Merz den "Stuttgarter Nachrichten". Eine Verurteilung wegen Betrugs sei wahrscheinlicher als ein Freispruch. Die Hauptverhandlung könne laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft noch vor Ende des Jahres beginnen.

2008 hatte die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen wegen Betrugs gegen den ehemaligen Radstar Jan Ullrich gegen Zahlung einer sechsstelligen Summe eingestellt.

jar/sid/dpa
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