Cas-Entscheidung Semenya verliert Rechtsstreit gegen Leichtathletik-Verband IAAF

Caster Semenya
Foto: Hendrik Schmidt / dpaCaster Semenya hat ihren Rechtsstreit gegen den Leichtathletikverband IAAF verloren. Für die südafrikanische Spitzenläuferin bedeutet das Urteil des internationalen Sportgerichtshofs Cas, dass sie Medikamente einnehmen muss, um ihre hohen Testosteronwerte zu reduzieren, wenn sie weiter auf der internationalen Bühne laufen will.
Die IAAF hatte diese Auflage eingeführt, um einen "fairen Wettbewerb zwischen Frauen" zu gewährleisten. Die 800-Meter-Olympiasiegerin Semenya (lesen Sie hier einen Hintergrundtext zu ihr) war dagegen in Berufung gegangen, der Cas wies diese nun in einer 2:1-Stimmen-Entscheidung zurück und folgte der Auffassung der IAAF. Hier finden Sie das Urteil.
Konkret geht es um Laufevents der Mittelstrecke zwischen 400 Metern und einer Meile. Die IAAF will auf diesen Strecken einen Grenzwert für körpereigenes Testosteron von fünf Nanomol pro Liter einführen. Dies zwingt Athletinnen mit "Differences of Sexual Development" (DSD) wie Hyperandrogenämie dazu, ihren Testosteronwert, der teilweise deutlich über dem Grenzwert liegt, künstlich zu senken.
IAAF-Regel sei diskriminierend, aber notwendig
Der Leistungsvorteil von Athletinnen mit einem natürlich erhöhten Testosteronwert soll laut IAAF bei bis zu 4,5 Prozent liegen und trete vor allem auf den Laufmittelstrecken zutage, auf denen die Mischung aus Grundschnelligkeit, Kraft und Ausdauer entscheide.
Das dreiköpfige Cas-Gericht in Lausanne teilte mit, die IAAF-Regel sei zwar diskriminierend, aber die Mehrheit des Gremiums befand sie auf Grundlage der von allen Parteien eingereichten Unterlagen auch "als notwendiges, vernünftiges und angemessenes Mittel". So könne das Ziel des Weltverbands erreicht werden, die Integrität weiblicher Athleten in den fraglichen Wettbewerben aufrecht zu erhalten.
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— Caster Semenya (@MightyCaster) May 1, 2019
Semenya hatte in ihrer Karriere bereits ihren Testosteronwert zeitweise künstlich senken müssen und daraufhin deutlich langsamere Zeiten erzielt - allerdings war sie in dieser Zeit auch erst nach einer Verletzung zurückgekehrt. Ob Semenya bei der WM in Doha (27. September bis 6. Oktober) startet, ist ungewiss. Laut IAAF müssen Athletinnen, die unter die Regel fallen, eine Woche nach der Entscheidung anfangen, ihren Testosteronwert zu senken.
Einspruch gegen das Urteil weiter möglich
Semenya hatte bei der fünftägigen Anhörung vor dem Cas, die Mitte Februar stattfand, diese Regel als "verletzend" bezeichnet. In einer Erklärung ihres Anwalts hieß es, die Bestimmungen der IAAF würden "niemanden stärken", sie stellten vielmehr "einen weiteren fehlerhaften und verletzenden Versuch" dar, "das weibliche Geschlecht zu überwachen". Semenya kann gegen das Urteil Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einlegen, auch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist denkbar.
2015 hatte die indische Sprinterin Dutee Chand vor dem Cas bereits mit einem Einspruch Erfolg gegen die Regel. Daraufhin bekam der Verband zwei Jahre Zeit, wissenschaftliche Beweise zu liefern.
Die zunächst für bis zum 26. März in Aussicht gestellte Entscheidung des Cas war wegen der Komplexität des Falls verschoben worden. Daher wurde die Einschränkung, dass Athletinnen sechs Monate vor internationalen Starts unter dem Grenzwert liegen müssen, zunächst ausgesetzt.