Chronologie Der Fall Katrin Krabbe

Frühjahr 1991:

Ein kurzfristiger Wechsel des Trainingslagers von Kuba auf die Bahamas sorgt für erste Doping-Verdächtigungen um die Trainingsgruppe von Coach Thomas Springstein.

20. Juli 1991: Im Trainingslager Zinnowitz werden Urinproben genommen, die später als "identisch" mit den späteren Proben im südafrikanischen Stellenbosch bewertet werden.

24. Januar 1992: Auf Bitten des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) werden in Stellenbosch vom südafrikanischen Verband bei Krabbe, grit Breuer und Silke Möller Dopingkontrollen vorgenommen.

31. Januar 1992: Die drei Sprinterinnen und ihr Trainer werden vom DLV suspendiert, da die A-Proben der Athletinnen identisch waren.

9. Februar 1992: Die Untersuchung der B-Probe in Köln ist identisch mit der A-Probe. Krabbe und Breuer beteuern, nicht manipuliert zu haben.

5. April 1992: Der DLV-Rechtsausschuss hebt mit dem Hinweis unter anderem auf Formfehler die Suspendierung auf.

28. Juni 1992: Das Schiedsgericht des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) spricht in London als letzte sportgerichtliche Instanz Krabbe, Breuer und Möller aus formaljuristischen Gründen frei.

5. August 1992: Nach einem Test bei einem Trainingslager am 22. und 23. Juli auf Usedom wurden Krabbe und Breuer der Einnahme von Clenbuterol überführt. Als Dritte gesteht Manuela Derr die Einnahme dieses Wirkstoffes in Form des Asthmamittels "Spiropent". Die drei Athletinnen betonen, daß dieses Mittel nicht auf der Liste der verbotenen Dopingmittel steht.

17. November 1992: Die Medizinische Kommission der IAAF bezeichnet Clenbuterol als Dopingpräparat. Es habe anabole Wirkung.

26. März 1993: Der DLV-Rechtsausschuss verurteilt Krabbe und Breuer zu jeweils zwölfmonatigen Sperren, rückwirkend vom 14. August 1992. Derr erhält ein achtmonatiges Wettkampfverbot. Begründung: Medikamentenmissbrauch.

22. August 1993: Die IAAF verurteilt Krabbe, Breuer und Derr zu einer Sperre von zwei Jahren auf Grundlage seiner Regel 53.8, die Strafen für unsportliches Verhalten vorsieht.

20. November 1993: Das Arbitration Panel der IAAF bestätigt in Monte Carlo die Entscheidung seines Councils, die Sperre um zwei Jahre zu verlängern und lehnt den Widerspruch des DLV ab.

17. Mai 1995: Das Landgericht München I stellt die Unwirksamkeit der von der IAAF verhängten zweijährigen Sperre gegen Krabbe fest und gesteht ihr Schadensersatzansprüche in noch nicht bezifferter Höhe zu. Breuer und Derr hatten ihre zunächst gemeinsam vorgetragene Klage zurückgezogen.

28. März 1995: Das Oberlandesgericht (OLG) München bestätigt das Urteil vom 17. Mai durch das Landgericht und weist zugleich die Klage gegen den DLV auf mitschuldnerische Haftung ab.

17. Mai 1996: Krabbe legt Revision gegen das OLG-Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) als letzter Instanz ein und folgt damit dem Schritt der IAAF.

Dezember 1996/Januar 1997: Die IAAF zieht ihre Revision beim BGH zurück, so dass das OLG-Urteil rechtskräftig wird, nach der Krabbe Schadensersatz zusteht. Die Revision gegen den DLV beim BGH erhält Krabbe aufrecht.

27. Juni 2001: Nach jahrelangen Recherchen entscheidet das Landgericht München I, dass Krabbe von der IAAF 1,2 Millionen Mark für entgangene Start- und Siegprämien sowie Sponsorengelder bekommt.

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