Doping Nada kritisiert Kontrollverfahren bei Fußball-WM

Duschgel mit der Aufschrift "Sauber bleiben"
Foto: Jörg Carstensen/ dpaDie Nationale Anti Doping Agentur (Nada) hat das Dopingkontrollverfahren bei der Fußball-WM in Russland (14. Juni bis 15. Juli) scharf kritisiert. Der Weltverband Fifa führt während der Endrunde die Kontrollen in Eigenregie durch.
"Der Sport kontrolliert sich selbst. Das ist genau das, was wir eigentlich nicht mehr wollen", sagte Andrea Gotzmann, Vorstandsvorsitzende der Nada in Berlin. "Der Sport darf sich nicht selbst kontrollieren. Da sind die Interessenskonflikte einfach zu groß", sagte sie.
Im Gegensatz zu anderen Sportveranstaltungen, bei denen Anti-Doping-Agenturen für die Kontrolle der Tests zuständig sind, wird die Fifa bei der WM in Russland hierfür verantwortlich sein. Die entnommenen Proben sollen in einem Labor im schweizerischen Lausanne analysiert werden.
Lars Mortsiefer, Vorstandsmitglied und Chefjustiziar der Nada, ärgerte sich mit Blick auf die WM vor allem über den Fall des peruanischen Kapitäns Paolo Guerrero. Der frühere Bundesliga-Spieler hatte vor dem Schweizer Bundesgericht erwirkt, dass seine Dopingstrafe wegen Kokainmissbrauchs ausgesetzt wurde und er doch noch an der WM-Endrunde teilnahmen darf.
"Das Argument, dass man die Sperre verringern soll, weil der Saisonhöhepunkt ansteht, darf nicht ziehen. So etwas hören wir fast in jedem Verfahren", sagte Mortsiefer. "Das torpediert den Anti-Doping-Kampf. Es gab eine Sanktionierung, die einzuhalten ist. Es bleibt ein ungutes Gefühl, wenn Guerrero jetzt bei der WM spielt, und vielleicht erfolgreich spielt, dann ist da ein fader Beigeschmack", sagte Mortsiefer.
Guerrero hatte gegen seine Dopingsperre gekämpft, sprach sogar bei Fifa-Präsident Gianni Infantino vor. Die Nationalmannschaftskapitäne von Perus Gruppengegnern, Hugo Lloris (Frankreich), Mike Jedinak (Australien) und Simon Kjaer (Dänemark), hatten zudem in einem offenen Brief für die Aussetzung der Sperre plädiert. Das alles habe nach Einschätzung von Mortsiefer offenbar Wirkung auf das Bundesgericht in der Schweiz gehabt.