Erfurter Dopingaffäre Blutbehandlung laut Gutachten schon vor 2011 verboten

Sportarzt Franke: Blut mit UV-Licht behandelt
Foto: Getty ImagesHamburg - Die 27 Sportler, die sich ihr Blut vom Erfurter Sportarzt Andreas Franke mit UV-Licht behandeln ließen, müssen womöglich doch wieder zittern: Ein von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt offenbar zu dem Schluss, dass die Behandlungsmethode bereits vor 2011 verboten war. Damit steht es in einem Widerspruch zur Rechtsauffassung des Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada).
Die Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag, Dagmar Freitag, bestätigte, dass das Gutachten zu einer anderen Bewertung käme als die Wada.
Gutachter Heiko Striegel, Sportmediziner und Rechtswissenschaftler aus Tübingen, hat nach Informationen des "Deutschlandfunk" herausgearbeitet, dass die am thüringischen Olympiastützpunkt durchgeführte UV-Bestrahlung des Blutes von Athleten schon vor der Wada-Regeländerung im vergangenen Jahr als Doping galt. Die Wada hatte noch Ende April mitgeteilt, dass die Methode laut ihres Kodexes seit dem 1. Januar 2011 verboten sei.
Nada-Chef Lars Mortsiefer wollte zunächst aber noch keine weiteren Details nennen. "Wir können keine Wasserstandsmeldungen abgeben, solange das Gutachten noch nicht vorliegt. Zumal es noch einmal in einem Verfahren genutzt werden kann", sagte er. Die Nada schließt eine Neubewertung der Causa Erfurt demnach nicht aus. Die fertigen Unterlagen werden Ende des Monats erwartet.
Franke soll das Blut von 27 Sportlern mit UV-Licht bestrahlt und reinfundiert haben. Angeblich, um Infekten vorzubeugen. Gegen zwei der Athleten, eine Eisschnellläuferin und einen Radfahrer, hat die Nada Verfahren eingeleitet.