Strafprozess wegen Insolvenzverschleppung Jury befindet Boris Becker in mehreren Anklagepunkten für schuldig

Boris Becker hat sich der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht: Zu diesem Schluss ist die Geschworenenjury in London gekommen. Damit droht dem 54-Jährigen eine Haftstrafe.
Boris Becker am Donnerstag in London

Boris Becker am Donnerstag in London

Foto: Frank Augstein / AP

Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker haben die Geschworenen den ehemaligen deutschen Tennisstar in mehreren Punkten schuldig gesprochen. Der 54-Jährige habe seinem Insolvenzverwalter Mark Ford Teile seines Vermögens vorenthalten, entschied die Jury. Becker könnte damit theoretisch eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren drohen. Das Strafmaß soll am 29. April verkündet werden. Becker kann mit seinen Anwälten gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Becker war am 21. Juni 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden. Normalerweise endet ein Insolvenzverfahren in Großbritannien nach zwölf Monaten, doch in Beckers Fall war es wiederholt zu Verzögerungen gekommen. Deshalb musste sich Becker in den vergangenen Wochen in einem Strafprozess verantworten. Die Geschworenen kamen nun zu dem Schluss, dass er in vier von 24 Anklagepunkten entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht seinen gesamten Besitz offenlegte. Bei den Vorwürfen ging es um Konten und Immobilien sowie mehrere Trophäen, darunter den Wimbledon-Pokal von Beckers erstem Sieg bei dem wichtigen Grand-Slam-Turnier 1985.

Der einstige Ausnahmesportler hatte die Vorwürfe strikt zurückgewiesen. Er habe weder Zeit noch Expertise gehabt und finanzielle Fragen daher stets seinen Beratern überlassen, hatte Becker vor Gericht ausgesagt. Sein Anwalt Jonathan Laidlaw hatte ihn als naiv und faul dargestellt. Er sei zudem nicht rechtzeitig informiert worden, welche Pflichten er nach seiner Insolvenz hatte. Dieser Interpretation scheint die Jury nun nicht gefolgt zu sein.

Staatsanwältin glaubt Becker nicht

Auch Staatsanwältin Rebecca Chalkley schenkte seinen Angaben keinen Glauben. Becker habe vorsätzlich Geld auf andere Konten überwiesen, um es dem Zugriff seiner Insolvenzverwalter zu entziehen. Zudem habe er gewusst, dass er als Eigentümer mehrerer Immobilien eingetragen war, sagte sie in dem Verfahren.

cev/vgl/dpa