Eisschnelllauf-Star Schadensersatzklage von Pechstein abgewiesen

Nächster Rückschlag für Claudia Pechstein: Nach der sportlichen Enttäuschung von Sotschi hat der Eisschnelllaufstar auch vor Gericht kein Glück. Das Münchner Landgericht hat die Klage der 42-Jährigen auf Schadensersatz abgewiesen - und gleichzeitig die Athletenvereinbarung in Frage gestellt.
Eischnellläuferin Pechstein: Vor dem Münchner Landgericht abgewiesen

Eischnellläuferin Pechstein: Vor dem Münchner Landgericht abgewiesen

Foto: Christian Charisius/ dpa

Hamburg - Claudia Pechstein ist mit ihrer Schadensersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband Isu und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG gescheitert. Das Landgericht München I wies beim Verkündungstermin die Klage der Berliner Eisschnelllauf-Olympiasiegerin zurück. Die Kammer erkannte das Urteil des Sportgerichtshofs Cas an. Pechstein muss die Verfahrenskosten tragen. Sie hatte eine Entschädigung von 3,5 Millionen Euro gefordert.

Pechstein war 2009 bis 2011 wegen auffälliger Blutwerte vom Weltverband gesperrt worden. Die 42-Jährige bestreitet Doping und macht eine vererbte Anomalie für ihre Blutwerte verantwortlich. Bei den Olympischen Winterspielen von Sotschi war sie gestartet, war aber ohne Medaille geblieben. Es war ihre sechste Olympia-Teilnahme.

Einen Teilerfolg hat die Athletin vor Gericht immerhin errungen: Die Kammer erklärte die geschlossenen Athletenvereinbarungen Pechsteins mit den Verbänden für unwirksam. Dies könnte weitreichende Folgen haben: Damit stellt die Kammer des Landgerichts das gesamte System der Sportgerichtsbarkeit infrage.

Die Vereinbarungen wurden seitens der Klägerin nicht freiwillig getroffen, schrieb das Gericht in einer Pressemitteilung. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Schiedsvereinbarungen habe ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen der Klägerin und den Beklagten bestanden. "Die Klägerin hatte bei der Unterzeichnung der Schiedsvereinbarungen keine Wahl", hieß es in dem Urteil. Ohne die Unterzeichnung wäre Pechstein "nicht zu Wettkämpfen zugelassen worden und dadurch in ihrer Berufsausübung behindert gewesen".

aha/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten