Drohnen-Crash beim Skiweltcup Wie konnte das denn passieren?

Drohnen-Crash beim Skiweltcup: Wie konnte das denn passieren?
Foto: Twitter/ SRF SportWas ist überhaupt passiert?
Beim Weltcup-Slalom von Madonna di Campiglio war Österreichs Superstar Marcel Hirscher als vorletzter Läufer im zweiten Durchgang unterwegs, als ganz knapp hinter ihm eine Kameradrohne des TV-Anbieters Infront vom Himmel stürzte und den Skirennläufer fast getroffen hätte. Hirscher selbst konnte den Vorfall zunächst nicht einordnen, "ich habe nicht gewusst, was es ist, habe aber gespürt, dass da etwas war".
Wie kann so etwas geschehen?
Die Ursache des Fast-Unfalls ist noch nicht ganz klar. Weil das Rennen schon eine ganze Weile andauerte und Hirscher fast der letzte Teilnehmer war, liegen Akkuprobleme bei der Drohne nahe. Ralph Eder, Sprecher des Deutschen Skiverbandes, geht jedenfalls davon aus, dass "es sich in solchen Fällen um keine Bedienungs-, sondern um technische Fehler handelt". Dafür sprechen auch die für die Technik kritischen Temperaturen von knapp unter null Grad, wie sie in Madonna geherrscht haben. Infront war am Mittwochvormittag noch damit beschäftigt, die genaue Ursache aufzuklären.
Eine Drohne über der Piste - ist das üblich?
Nein. Die Vereinbarung des Weltskiverbandes Fis mit Infront war, dass die Drohne lediglich "in einem Korridor neben den Zuschauern" fliegen solle. Dagegen wurde ganz offensichtlich verstoßen. Bei den Skiveranstaltungen in Deutschland, deren Fernsehbilder in der Regel von ARD und ZDF verantwortet werden, werden laut Eder ohnehin überwiegend Seilkameras eingesetzt, mit denen man Kamerafahrten aus der Luft produzieren kann. "Und wenn Drohnen zum Einsatz kommen, dann sicherlich nicht in einem Bereich, wo die Sportler gefährdet werden können." Das Thema "verbietet sich von selbst", so der DSV-Sprecher.
Wird jetzt eine neue Sicherheitsdebatte im Skisport geführt?
Wahrscheinlich nicht, denn "das Thema Drohnen auf der Piste müsste mit dem gestrigen Vorfall für alle Zeiten erledigt sein", so Eder. Es könne schließlich nicht angehen, dass man Jahr für Jahr versuche, den Skisport sicherer zu machen, um schlimme Stürze auf der Strecke zu verhindern, "und dann kommt plötzlich die Gefahr von oben". Die Fis selbst teilte am Mittwoch mit: "So etwas darf nie wieder passieren."
Wie hat Hirscher auf den Vorfall reagiert?
Relativ cool. "Ich habe mein Weihnachtsgeschenk heuer schon früher erhalten. Ich bin unverletzt", kommentierte er, nachdem er realisiert hatte, wie knapp er dem Crash entgangen ist. Schon vorher hatte er getwittert: "Dichter Flugverkehr heute über Italien."
Gab es solch einen Zwischenfall schon mal?
Drohnen haben schon häufiger bei Sportveranstaltungen für Aufsehen gesorgt. Beim EM-Qualifikationsspiel zwischen Serbien und Albanien schwebte eine Drohne mit einer Fahne von Großalbanien auf den Platz. Es gab Tumulte, die Partie musste abgebrochen werden.
Auch einen Drohnenabsturz gab es schon: Bei den US Open im September knallte eine Drohne auf eine Treppe in den Zuschauerrängen. Und im Vorjahr wurde in Australien eine Triathletin von einer herabfallenden Drohne getroffen. Die Sportlerin erlitt dabei eine Platzwunde am Kopf.
Darf jeder mit seiner Drohne einfach überall herumfliegen?
Nein. Es gibt klare Regeln, die von Land zu Land verschieden sind. In Deutschland gilt laut Luftverkehrsordnung: Für Fluggeräte über fünf Kilogramm braucht man eine behördliche Genehmigung. Unbemannte Flugobjekte, die schwerer sind als 25 Kilogramm, sind grundsätzlich verboten. Rein privat genutzte Hobbydrohnen unter fünf Kilogramm allerdings darf man laut Deutscher Flugsicherung (DFS) in der Regel ohne explizite Genehmigung fliegen - allerdings stets in Sichtweite des Piloten und nicht über Menschenansammlungen, Krankenhäusern und Katastrophengebieten, Kraftwerken, Gefängnissen oder militärischen Objekten. In der Nähe von Flughäfen gelten besondere Regeln, so sind Drohnenflüge etwa in Kontrollzonen der deutschen Verkehrsflughäfen nur unter Auflagen erlaubt.
Vorsicht, diese Zonen sind oft groß: In Städten wie Berlin und Hamburg sind Drohnenflüge daher nur unter besonderen Bedingungen möglich. Für einen ersten Überblick hat die Deutsche Flugsicherung ein Merkblatt mit Regeln, die Hobbypiloten zu beachten haben, herausgegeben.
Und wenn trotzdem etwas passiert?
Wer eine Drohne besitzt und sie fliegen lässt, muss eine entsprechende Versicherung abschließen. In der Regel deckt die private Haftpflichtversicherung eventuelle Schäden nicht ab, es gibt aber spezielle Versicherungen für Modellflieger und Drohnenpiloten. Achtung: Auch die Versicherung kann Drohnenpiloten vorschreiben, wo sie fliegen dürfen, damit der Versicherungsschutz greift - zum Beispiel nur auf speziellen Modellflugplätzen.
Darf man mit der Drohne einfach alles aus der Luft filmen und fotografieren?
Nein. Wie bei Aufnahmen vom Boden aus gilt es, die Rechte seiner Mitmenschen zu wahren: das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Privatsphäre. Daran ändert auch eine neue Technik nichts. Wer also über das Grundstück seines Nachbarn fliegen und dabei filmen und fotografieren will, sollte sich vorher eine Erlaubnis dafür einholen.