Entlastung für Studierende Antragsportal für Energiepauschale zum Start überlastet

Nach über einem halben Jahr Wartezeit können Studierende und Fachschüler die 200-Euro-Energiehilfe ab heute beantragen – theoretisch: Zum Start war das Antragsportal dem Ansturm nicht gewachsen, entgegen aller Versprechen.
Über ein halbes Jahr mussten die Studierenden auf die 200-Euro-Energiepreispauschale warten

Über ein halbes Jahr mussten die Studierenden auf die 200-Euro-Energiepreispauschale warten

Foto: Martin Möller / Funke Foto Services / IMAGO

Mehr als ein halbes Jahr mussten die etwa dreieinhalb Millionen Studierenden und Fachschüler:innen in Deutschland auf ihre Energiepreispauschale warten – nun durften sie bei der Antragstellung immerhin in den Warteraum. Wenn sie die Website überhaupt erreichen konnten. Denn zum deutschlandweiten Start zeigte sich das Antragsportal dem großen Ansturm zunächst nicht gewachsen.

Von diesem Mittwoch an könnten alle Berechtigten die Einmalzahlung von 200 Euro beantragen, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger der Nachrichtenagentur dpa. »Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung werden durch das automatisierte Verfahren sehr zügig erfolgen«, versprach die FDP-Politikerin weiter.

Lange Wartezeiten, Verbindungsabbrüche, Seitenabstürze

Zum Start war die eigens von Bund und Ländern eingerichtete Plattform »Einmalzahlung200.de« dann aber entgegen aller Versprechungen überlastet. Wenige Stunden nach dem Start war die Plattform kurzzeitig nicht erreichbar und gab eine Fehlermeldung aus.

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Auf Twitter häuften sich Berichte über technische Probleme: Viele Nutzer:innen monierten lange Wartezeiten von bis zu einer Stunde. Bei vielen User:innen erschien demnach folgender Hinweis: »Derzeit gibt es beim Antrag auf Einmalzahlung sehr viele Besuche. Damit dennoch alles reibungslos funktioniert, gibt es den digitalen Warteraum.« Weitere User:innen kritisierten Verbindungsabbrüche oder gar komplette Abstürze der Seite.

Kritik kam auch aus der Opposition: »Der Zusammenbruch der Stark-Watzinger-Plattform macht das Desaster der Bundesbildungsministerin bei der Auszahlung des 200-Euro-Zuschusses komplett«, sagt Thomas Jarzombek, bildungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Nach über einem halben Jahr Wartezeit für dieses »Sofortprogramm« gebe es keinen Grund zum Jubeln, die Ministerin solle sich bei den Betroffenen entschuldigen: »Ich erwarte von der Ministerin, dass sie die technischen Schwierigkeiten umgehend behebt.«

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Vor dem Start sah man sich beim BMBF gewappnet

Dabei hatte Jens Brandenburg (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung (BMBF), im Gespräch mit dem SPIEGEL  vor einigen Wochen versprochen, dass die Technik dem erwartbar großen Ansturm gewachsen sein werde: »Wir rechnen mit einem großen Ansturm, vor allem in den ersten Tagen. Der IT-Dienstleister, der die Plattform betreibt, und die Stelle, die die Gelder auszahlt, sind darauf vorbereitet.«

Zudem war die Plattform in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch bereits mit mehreren Hochschulen getestet worden. Laut Ministerium sollen bereits mehr als 12.000 Antragssteller:innen die 200 Euro bekommen  haben. Die Beantragung soll nach Angaben des Digitalministeriums Sachsen-Anhalt, das beim Aufbau der Plattform federführend war, in der Testphase im Schnitt drei Minuten gedauert haben.

Anspruch auf die 200-Euro-Einmalzahlung haben Studierende und Fachschüler:innen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Das Geld ist als Entlastung angesichts der stark gestiegenen Energiepreise gedacht. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder »gewöhnlicher Aufenthalt« in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher:innen ausgebildet, Techniker:innen und Betriebswirt:innen. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Über die praktische Umsetzung der Sonderzahlung hatte es monatelange Diskussionen gegeben. Kritisiert wurde etwa, dass seit ihrer Ankündigung durch die Bundesregierung inzwischen ein halbes Jahr vergangen ist und die Betroffenen immer noch kein Geld erhalten haben. In der Kritik stand auch das Online-Antragsverfahren, weil alle, die die 200 Euro beantragen möchten, sich dafür zunächst unter der Adresse id.bund.de ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto. Dafür gibt es mehrere Wege, etwa über die Onlinefunktion des Personalausweises, über das Elsterzertifikat, das man für die elektronische Steuererklärung nutzt, oder über einen Nutzernamen und ein Passwort.

asr/dpa
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