Energiepauschale So kommen Studierende an die 200 Euro vom Staat

Nach langem Warten können Studierende und Fachschüler ab Mittwoch einen Antrag auf Energiehilfe stellen. Was sie jetzt tun müssen, um das Geld möglichst bald zu erhalten.
Her mit dem Geld: Wie Studierende und Fachschüler:innen die Energiepauschale beantragen können

Her mit dem Geld: Wie Studierende und Fachschüler:innen die Energiepauschale beantragen können

Foto: Lubitz + Dorner / plainpicture

Die Testphase ist beendet: Am Mittwoch soll das Portal Einmalzahlung200.de starten, wo nun alle Studierenden und Fachschüler:innen die Energiepauschale von 200 Euro beantragen können. Ganz unkompliziert ist das allerdings nicht. Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Wer bekommt die Energiepauschale?

Insgesamt haben rund 3,5 Millionen Menschen Anspruch auf die 200-Euro-Energiehilfe. Darunter fallen Studierende sowie Schüler:innen von Fach- und Berufsfachschulen. Wohnsitz und Ausbildungsstätte müssen in Deutschland sein. Wer sich kurzfristig in einem anderen Land aufhält oder aufgehalten hat, etwa für ein Auslandssemester oder ein Praktikum, hat dennoch ein Anrecht auf die 200 Euro.

Das Vorgehen in Kürze
  • BundID-Konto anlegen, bereits jetzt möglich über diese Website 

  • Zugangscode von Hochschule oder Ausbildungsstätte erhalten, gegebenenfalls zusätzliche Pin

  • Antrag auf Energiepauschale stellen, ab 15. März möglich über das Portal »Einmalzahlung200« 

Wichtig ist: Die Studierenden müssen zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikuliert gewesen sein. Das gilt ebenso für Fachschüler:innen, sie müssen zum 1. Dezember vergangenen Jahres an der jeweiligen Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein.

Wo kann die Energiepauschale beantragt werden?

Berechtigte können die Energiepauschale ab dem 15. März auf der eigens zu diesem Zweck eingerichteten Onlineplattform Einmalzahlung200.de  beantragen.

Dafür benötigen sie ein sogenanntes BundID-Konto. Das kann mithilfe eines Personalausweises mit Onlinefunktion sowie einer zugehörigen App angelegt werden (etwa der »AusweisApp2«), alternativ mit einem Elster-Zertifikat. Auch eine Registrierung nur mit Benutzernamen und Passwort ist möglich.

Berechtigte brauchen außerdem einen Zugangscode, den sie von ihrer Hochschule oder Ausbildungsstätte erhalten. Erst damit können sie das Antragsformular auf der Website aufrufen. Wer sich bei der BundID für den einfachen Zugang mit Benutzername und Passwort entschieden hat, benötigt für den Antrag zudem eine Pin von der Ausbildungsstätte.

Ist der Antrag bewilligt, kommt eine Bestätigung per E-Mail. Das Geld wird dann auf das angegebene Konto überwiesen.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Laut Bundesbildungsministerium ist der Antrag »kurz und schnell« ausgefüllt. Wie schnell die zahlreichen Anträge geprüft werden und wann das Geld tatsächlich auf dem Konto landet, ist allerdings offen.

Warum muss man überhaupt einen Antrag stellen?

Anfänglich war Studierenden und Fachschüler:innen eine schnelle und unbürokratische Auszahlung der Energiepauschale versprochen worden. Doch letztlich mussten sie deutlich länger auf die Zahlung warten als etwa Rentner:innen. Das Bildungsministerium erklärt dies mit der großen Zahl von Berechtigten und unterschiedlichen Ausbildungsstätten. Es handle sich um ein »Massenverfahren, welches nur durch die Einrichtung vollständig digitaler Entscheidungswege angemessen bewältigt werden kann«, so eine Sprecherin.

fla/dpa
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