

Tanya Joy/ iStockphoto/ Getty Images
Etikettenschwindel bei Wein Wie erkenne ich eine Fälschung?
Einen Wein für fünf Euro kaufen, ein besonders wohlklingendes Etikett draufkleben und für 30 Euro im Internet wieder verkaufen. Was klingt wie aus einem schlechten Film, ist einer der Straffälle der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach. Nicht nur der Inhalt war kein Châteauneuf-du-Pape. Sondern auch die Flasche hatte mit diesem bekannten Rotwein nichts zu tun. Denn der kommt im Original in eine Burgunderflasche mit einem auffälligen mehrteiligen Relief im Glas. Das wurde dem Betrüger aber gar nicht zum Verhängnis: Nur weil er vor der Polizei floh, entdeckte diese seine Fälscherwerkstatt.
Solche Betrügereien fallen bei den Ermittlern in die Kategorie: Verstöße gegen das Bezeichnungsrecht. Die Angaben auf dem Etikett stimmen nicht mit dem Inhalt überein. Auch weniger spektakuläre Schummeleien gehören in diese Kategorie. "Falscher Alkoholgehalt, falsche Rebsorte, falsches Anbaugebiet", sagt Staatsanwalt Uwe Saulheimer-Eppelmann, der sich mit Wein- und Lebensmittelstrafsachen befasst.
Eine weitere Kategorie listet Herstellungsverstöße auf: "Zugesetzter Zucker, künstliche Aromen, Glyzerin." Das komme seltener vor. Etwa 150 bedeutendere Fälle bearbeitet die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nach eigenen Angaben im Jahr für ganz Rheinland-Pfalz. In diesem Bundesland liegen sechs der 13 deutschen Anbaugebiete.
Wie sich der Verbraucher schützen kann
Fälschungen gibt es nicht nur bei teuren Raritäten. Bei großen Mengen rechnet sich der Betrug auch bei günstigen Flaschen. Manchmal stecken die Winzer selbst dahinter, manchmal Ganoven wie der Châteauneuf-Fälscher. Wie kann der Verbraucher sich dagegen schützen? Bei Herstellungsverstößen wie zugesetztem Glyzerin oder Pfirsicharoma sei das schwer, sagt Saulheimer-Eppelmann. "Wenn etwa die flüchtige Säure über dem Grenzwert liegt, merkt man das aber." Flüchtige Säure besteht überwiegend aus Essigsäure, was für einen stechenden Geruch sorgt. Dann kann man die Flasche zurück ins Geschäft oder zur Weinkontrolle bei den Landesuntersuchungsämtern bringen.

Manche Fälschungen sind relativ leicht zu entlarven (Symbolbild)
Foto: Sean Locke/ Stocksy UnitedBei Bezeichnungsrecht-Verstößen kann der Verbraucher mehr machen. Gibt es das Anbaugebiet oder das Weingut überhaupt? "Fantasiebezeichnungen" nennt Saulheimer-Eppelmann das. Im Internet lässt sich das schnell nachprüfen. Bei deutschen Qualitätsweinen muss außerdem eine amtliche Prüfungsnummer auf dem Etikett angegeben sein, abgekürzt "AP-Nr."
Jeder Zahlenblock steht für eine Information. Die letzte etwa für das Jahr, in dem der Wein zur Prüfung angestellt wurde. Theoretisch kann die Nummer gefälscht sein. Besonders auffällig ist aber, wenn sie auf einem Qualitätswein ganz fehlt. "Das kann eine Nachlässigkeit des Winzers sein, aber auch Absicht. Weil der Winzer befürchten musste, dass der Wein die Prüfung nicht besteht."
In Deutschland nur Einzelfälle
Enttäuscht der Wein völlig die Erwartungen, kann das auch ein Hinweis auf eine Fälschung sein. Vor allem, wenn auch der Preis ungewöhnlich niedrig war. "Ein sehr günstiger Chablis hat sich einmal als Landwein von der Loire herausgestellt", erzählt Staatsanwalt Saulheimer-Eppelmann. Um herauszufinden, was ein Wein je nach Marktsegment ungefähr kostet, eignet sich neben Weinführern und Weinartikeln in den Medien auch wieder das Internet.
Deutsche Weine sind grundsätzlich rückverfolgbar bis in die Weinbergslage. Der Winzer muss ein Herbstbuch führen: Jeder Arbeitsschritt nach der Lese wird dort festgehalten. Auch wenn der Winzer an eine Kellerei verkauft, muss diese die Dokumentation weiterführen. Und der Erzeuger oder Abfüller wird auf dem Etikett verpflichtend genannt. Ohne eine Behörde einzuschalten, kommt der Verbraucher allerdings nicht immer besonders weit. Bei manchen Weinen aus dem Ausland läuft das schon besser. Dort wird die Rückverfolgbarkeit der Weine für den Endkunden durch das Internet gewährleistet.
Beim italienischen Chianti Classico oder verschifftem Flaschenwein aus Südafrika etwa. Die dortigen Regulierungsgremien prüfen die Weine und teilen den Winzern Banderolen zu, die am Flaschenhals aufgeklebt werden müssen. Darauf findet sich ein zweiteiliger Code. Diesen kann man auf der Internetseite des Consorzio Vino Chianti Classico beziehungsweise der South African Wine Industry Information and Systems eingeben. Heraus kommen etliche Angaben wie der Jahrgang oder der Name des Weins, die man mit dem Etikett abgleichen kann.
Die Gefahr, beim Weinkauf in Deutschland hereinzufallen, schätzt Staatsanwalt Saulheimer-Eppelmann aber als gering ein: "Das sind Einzelfälle." Die staatliche Weinkontrolle prüft regelmäßig direkt beim Winzer und auch eingehende Importware. Ihm seien keine Fälle bekannt, bei denen gesundheitliche Schäden auftraten. Trotzdem, die einfache Rückverfolgbarkeit für den Verbraucher ist ein Trend. Auch in anderen Ländern - schließlich gehen viele deutsche Weine in den Export.
Der Bordeaux-Weinbauverband hat gerade stolz verkündet, einen Gerichtsprozess in China gegen einen Weinfälscher gewonnen zu haben. Dieser hatte bei einer Weinmesse in Chengdu nachgemachte Weine angeboten. Die Freude über diesen mühsam errungenen Sieg zeigt aber auch, wie schwierig die Lage für internationale Winzer dort ist. Eine Echtheitsprüfung im Internet wäre sicher auch für deutsche Weine ein sinnvoller Schritt.