Mindestens zwölf Euro Bundesrat beschließt Anhebung der Lohnuntergrenze

Servicekraft mit Eisbecher (Symbolbild)
Foto: Axel Heimken/ DPADer Bundesrat hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober auf zwölf Euro je Stunde passieren lassen. Mit dem Verzicht der Länderkammer auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nahm die Erhöhung der Lohnuntergrenze die letzte Hürde in der Gesetzgebung.
Zum 1. Oktober steigt die Lohnuntergrenze damit auf zwölf Euro je Stunde. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro brutto. Bereits Anfang Juli wird er turnusmäßig auf 10,45 Euro angehoben. Zugleich steigt die Grenze für Minijobs im Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat.
Der Bundestag hatte die Gesetzesvorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Woche zuvor beschlossen. Der Gesetzentwurf geht von heute etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Stundenlohn unter zwölf Euro aus. Später soll für die Festsetzung der Lohnuntergrenze wieder die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zuständig sein. Die nächste Anpassung ist für 1. Januar 2024 vorgesehen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Anhebung der Lohnuntergrenze zu einem Kernversprechen des Bundestagswahlkampfs gemacht.