60 PROZENT STEUERN FÜR KLEINVERDIENER
Menschen, die zwischen 12 000 und 15 000 Mark im Jahr verdienen, müssen künftig mit einer extrem hohen Steuerbelastung bei jeder zusätzlich verdienten Mark rechnen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muß vom 1. Januar 1993 an jedem Steuerzahler das Existenzminimum in Höhe des Sozialhilfeniveaus von 12 000 Mark pro Jahr netto übrig bleiben. Finanzminister Theo Waigel will bei der Erfüllung des Urteils aber möglichst billig davonkommen.
Nach geltendem Steuertarif setzt die Besteuerung schon bei 5616 Mark mit einem Steuersatz von 19 Prozent an. Von etwa 8000 Mark an beginnt der progressive Tarif, der bei 120 000 Mark und einem Steuersatz von 53 Prozent für jede zusätzlich verdiente Mark endet. Künftig schöpft Waigel bei Ledigen von jeder zusätzlich verdienten Mark oberhalb der 12 000-Mark-Zone 60 Prozent ab. Der Anreiz, das Einkommen mit Überstunden oder Mehrarbeit über die 12 000-Mark-Grenze zu erhöhen, ist entsprechend gering.
Gutverdiendenden mit einem Einkommen von mehr als 120 000 Mark will Waigel dagegen entgegenkommen und den Spitzensteuersatz von 53 Prozent senken. Begründung: Es sei leistungsfeindlich.
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GELTENDER TARIF NEUER TARIF AB JANUAR 1993
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_109b Jahreseinkommen: Geltender Steuertarif
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