Abgesagte Flüge Verbraucherschutzministerium stellt Vorkasse infrage

Als fast nichts mehr flog: Der Frankfurter Flughafen Mitte 2020. Zehntausende Flüge wurden in den ersten Pandemiemonaten abgesagt. Viele Airlines ließen sich lange Zeit bei der Rückerstattung des Ticketpreises.
Foto: Andreas Arnold / dpaAngesichts Tausender stornierter Flüge und der schleppenden Rückerstattung der Ticketkosten durch viele Airlines zieht das Bundesverbraucherschutzministerium in Betracht, die Vorkasse bei Flugbuchungen zu überprüfen.
Laut der »Welt am Sonntag« appellierte eine Sprecherin von Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) an die Flugunternehmen, ihrer »gesetzlichen Pflicht zur Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen proaktiv« nachzukommen. »Sonst wird man die Vorkassepraxis in ihrer jetzigen Form überprüfen müssen.«
Bei Flugbuchungen müssen Verbraucher die Kosten für Tickets in der Regel im Voraus bezahlen. In der Fluggastrechteverordnung ist geregelt, dass Rückzahlungen bei ersatzlos abgesagten Flügen innerhalb von sieben Tagen erfolgen müssen.
Dies aber geschieht in der Praxis längst nicht immer. In der Coronakrise fiel unter anderem die Lufthansa wiederholt unrühmlich auf. Zeitweise warteten 500.000 Kunden der teilverstaatlichten Airline teils monatelang auf ihr Geld.
Verbraucherschützer fordern schon länger eine Abschaffung der Vorkassepraxis. Dass Flüge in der Regel vorab bezahlt werden müssen, kann für Kunden ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten: nicht nur bei Flugausfällen, sondern auch bei Insolvenzen von Airlines.