Wechsel der Steuerzuständigkeit ADAC muss 90 Millionen Euro nachzahlen

Für den ADAC wird die Pannen- und Unfallhilfe teurer: Der Verein muss 90 Millionen Euro nachzahlen - weil das zuständige Bundeszentralamt für Steuern nicht so großzügig ist wie früher die Finanzverwaltung Bayern.
Fahrzeuge der ADAC-Pannenhilfe (Archiv)

Fahrzeuge der ADAC-Pannenhilfe (Archiv)

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ dpa

Der ADAC muss Steuern in hoher zweistelliger Millionenhöhe nachzahlen. Es handelt sich um einen Betrag von rund 90 Millionen Euro - das ist auch für Europas größten Verein keine Kleinigkeit. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge sei aber nicht geplant, sagte ein ADAC-Sprecher in München. Auch werde der ADAC nicht an Mitgliederleistungen wie der Pannenhilfe sparen.

Grund für die Steuerrückzahlung ist eine Änderung der Steuerzuständigkeit: Seit 2010 ist das Bundeszentralamt für Steuern bundesweit für Prüfung und Festsetzung der Versicherungssteuer für den ADAC zuständig. Es setzte eine deutlich höhere Versicherungssteuer fest als die zuvor zuständige bayerische Finanzverwaltung. Fällig wird diese Steuer auf Leistungen für die Mitglieder wie Pannen- und Unfallhilfeleistungen. Zahlen muss der ADAC die Steuer rückwirkend ab 2014. Die Beiträge für 2014 und 2015 hat der Verein bereits überwiesen.

Der ADAC nimmt zwar über Beiträge seiner rund 20 Millionen Mitglieder rund eine Milliarde Euro im Jahr ein, doch steht nach Abzug der Kosten meist nur ein kleiner einstelliger Millionenbetrag unter dem Strich - in manchen Jahren auch ein Minus. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, wegen der Steuerrückzahlung würden nun Stellen abgebaut. Der ADAC betont dagegen, das "Effizienz" genannte Sparprogramm sei schon im Frühjahr beschlossen worden.

Demnach sollen bis 2020 rund 350 bis 400 Stellen abgebaut werden, etwa über Altersteilzeit und Abfindungsangebote. Der ADAC tue alles dafür, dass es zu keinen betriebsbedingten Kündigungen komme, erklärte ein Sprecher.

beb/AFP

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