Adidas Schwere Schlappe im Streifen-Streit
Brüssel/Herzogenaurach - Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg empfahl am Donnerstag, eine von Adidas gegen das Unternehmen Fitnessworld Trading angestrengte Klage abzuweisen. Die niederländische Firma hatte auf ihrer Sportbekleidung zwei Streifen verwendet.
In der nicht bindenden Empfehlung erklärte Generalanwalt Francis Jacobs, Markeninhaber könnten andere nicht daran hindern, ihren Logos ähnliche Zeichen zu verwenden - vorausgesetzt, diese Zeichen würden zu ausschmückenden Zwecken verwendet. Dies sei bei den Sportartikeln von Fitnessworld der Fall. Die abschließende Entscheidung des EuGH wird erst in ein paar Monaten erwartet. Sollte das Gericht der Ansicht des Generalanwalts folgen, würde Adidas künftig daran gehindert, die Verwendung von Streifen auf Sportkleidung zu kontrollieren. Erfahrungsgemäß schließt sich das Gericht in vier von fünf Fällen der Empfehlung des Generalanwalts an.
Adidas geht bereits seit sechs Jahren gegen Fitnessworld vor. Vor niederländischen Gerichten machte Adidas schon 1997 geltend, dass der Konkurrent mit seinen Streifen beim Verbraucher Verwirrung stiften könne. Ein Gericht entschied damals in einem ersten Urteil, dass Verbraucher klug genug seien, um zwei von drei Streifen zu unterscheiden.