Kabinettsbeschluss Scheuer will Straßenbau und Digitalisierung beschleunigen

Schlankere Verfahren für Schienen, Straßen oder Windräder: Das Kabinett hat einen Entwurf zu einem Gesetz für die schnellere Realisierung wichtiger Infrastruktur verabschiedet. Der Industrie reicht das nicht.
Schnellere Genehmigungen von Straßen, Schienen und Windrädern: Das will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erreichen

Schnellere Genehmigungen von Straßen, Schienen und Windrädern: Das will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erreichen

Foto: Eberhard Thonfeld / imago images/Camera4

Der Bau oder Ausbau von Schienen, Windrädern, Funkmasten und Straßen soll künftig schneller gehen. Das Bundeskabinett hat dazu den Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes beschlossen. "Wir beschleunigen Genehmigungen, verkürzen Gerichtsverfahren, sorgen für schnelleres Baurecht, entschlacken die Verfahren", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Beim Bau von Landstraßen, Hafenprojekten oder Windrädern sollen den Plänen des CSU-Politikers zufolge künftig direkt Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshöfe zuständig sein, um eine Instanz einzusparen und die Zeit der Gerichtsverfahren zu verkürzen. Zudem sollen Richter flexibler eingesetzt und Kompetenzen gebündelt werden können, damit nicht Personalmangel die Verfahren bremst.

Umweltprüfung statt Planfeststellungsverfahren

"An der Schiene wollen wir einfacher elektrifizieren und digitalisieren, Bahnsteige barrierefrei machen oder Schallschutzwände errichten", teilte Scheuer mit. Für diese Projekte soll künftig keine Genehmigung durch ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren mehr nötig sein, Umweltprüfungen sollen erleichtert werden.

Überregional wichtige Infrastrukturprojekte, etwa aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau, sollen nach der Genehmigung sofort gebaut werden können, ohne dass Widersprüche oder Klagen den Baustart verzögern. Auch die Genehmigungsverfahren sollen schlanker werden. "Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen", erklärte das Ministerium. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibe aber erhalten.

Des Weiteren soll die Raumverträglichkeit schneller geprüft werden. Das derzeit vorgeschriebene Raumordnungsverfahren, um regionale Auswirkungen eines Bauprojekts zu überprüfen, kann künftig wegfallen - "wenn keine Konflikte zu erwarten sind", wie das Ministerium mitteilte. Nötig ist dann nur noch das Planfeststellungsverfahren zur Erteilung des Baurechts.

Schon Ende Januar hatte der Bundestag ein ähnliches Gesetz zur Beschleunigung von großen Infrastrukturprojekten beschlossen. Der Bundestag kann demnach per Gesetz wichtige Schienen- und Wasserstraßenprojekte genehmigen.

Die nun weitere Änderung des Planungsrechts begrüßte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier als "ein wichtiges Zukunftssignal für Deutschland als Investitionsstandort". Der CDU-Politiker sprach zudem von einem guten Signal für die Energiewende.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßte die Straffung von gerichtlichen Verfahren. Er mahnte aber, auch die Planungs- und Umsetzungskompetenz in den zuständigen Ämtern zu stärken.

BDI enttäuscht

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) äußerte sich dagegen enttäuscht: Die Große Koalition bleibe "weit" hinter ihren eigenen Ankündigungen zurück. Der Kabinettsbeschluss lasse zentrale Forderungen der Wirtschaft links liegen, zum Beispiel ein konsequenteres Vorgehen gegen missbräuchliche Klageführungen und jahrelange Gerichtsverfahren.

"Es hilft nicht, Milliarden bereitzustellen, wenn die Mittel nicht verbaut werden können. Jede verschleppte Brückensanierung, jede marode Schleuse und jede verzögerte Schienenstrecke schaden dem Industriestandort und damit dem Wohlstand Deutschlands", erklärte der BDI.

caw/dpa-AFX/AFP
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