Gerichtsverfahren Wer muss den Abriss des Atommeilers Hamm-Uentrop bezahlen?
Kraftwerkspark in Hamm-Uentrop: Betreiber und Bund streiten um die Kosten für den Abriss
Foto: Hans Blossey / IMAGOVor dem Landgericht Düsseldorf geht es am Freitag um die Frage, wer die Kosten für den Abriss des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop übernimmt. Anlass für die mündliche Verhandlung ist eine sogenannte Feststellungsklage der Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG).
Die Gesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, fordert laut Landgericht von Bund und Land die Übernahme der Kosten für den Abbau der Anlage. Auch sollen sie Entsorgung und Endlagerung des strahlenden Materials übernehmen. HKG hatte die Klage gegen Bund und Land NRW im Februar eingereicht (Az.: 10 O 59/23).
Kein Kompromiss gefunden
Der Hochtemperaturreaktor THTR sollte die Zukunft der atomaren Energieversorgung werden. Nach 15 Jahren Bauzeit war das Atomkraftwerk 1983 eingeweiht und nach zahllosen Problemen sechs Jahre später wieder stillgelegt worden. Ende 2030 soll mit dem Rückbau des Kraftwerks begonnen werden. Zehn Jahre sind dafür geplant.
In Verhandlungen über die Kostenübernahme habe kein Kompromiss gefunden werden können, teilte das Finanzministerium auf Anfrage mit. »Die Gesellschafter und der Bund haben in den Verhandlungen vollständig gegensätzliche Positionen vertreten.« Weil damit keine gesicherte Finanzierungsgrundlage für die Zukunft bestehe, hat die Kraftwerksbetreibergesellschaft geklagt. Wer zahlen muss, soll jetzt das Landgericht Düsseldorf klären.
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Wie eine Gerichtssprecherin betont, geht es bei dem Zivilstreit nur um Haftungsfragen, nicht um Geldsummen. Mit einer Entscheidung wird erst in einigen Wochen gerechnet.
Ursprünglich waren für den Rückbau des Kugelhaufenreaktors 350 Millionen Euro eingeplant. Vor drei Jahren nannte die NRW-Landesregierung auf Anfrage der Grünen Gesamtkosten von über 750 Millionen Euro.