Bahn Gericht verbietet erneut Lokführerstreiks
Düsseldorf/Frankfurt - Gleich zwei Gerichte entschieden heute gegen die GDL: Das Arbeitsgericht in Frankfurt lehnte Einstweilige Verfügungen der Lokführer ab. Damit wollten sie der Bahn untersagen lassen, den Streik für einen eigenen Tarifvertrag rechtswidrig zu nennen. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht verbot unterdessen den geplanten Streik in Nordrhein-Westfalen mit bundesweiter Wirkung.
Die Richter in Düsseldorf beriefen sich in ihrer einstweiligen Verfügung gegen den Streik auf den Grundsatz der Tarifeinheit, wonach in einem Betrieb auch nur ein Tarifvertrag gelten soll. Außerdem habe die Bahn keine "Kampf-Parität". Da sie mit den meisten Mitarbeitern einen Tarifvertrag abgeschlossen habe und deswegen für sie die Friedenspflicht gelte, könne sie vom Mittel der Aussperrung keinen Gebrauch machen.
Die Bahn-Tochter DB Regio NRW habe sich mit einer entsprechenden einstweiligen Verfügung durchgesetzt, sagte ein Sprecher des Arbeitsgerichts Düsseldorf heute. Das Urteil gelte bundesweit, es gebe keine regionale Einschränkung, ergänzte der Sprecher. Erst gestern hatte das Arbeitsgericht in Mainz einen Antrag der Bahntochter DB Regio auf eine ähnliche Verfügung zurückgewiesen. Das Gericht hatte dies damit begründet, dass es bislang keinen konkreten Streikanruf gebe. Die Gewerkschaft hatte dies als Erfolg gewertet.
Der GDL-Landesvorsitzende in NRW, Frank Schmidt, kündigte an, die Entscheidung in der nächsten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht anzufechten. Die Gewerkschaft sehe sich ihres grundgesetzlich verbrieften Streikrechts beraubt. "Die Begründung kann so nicht stehenbleiben."
Die Deutsche Bahn AG begrüßte das Urteil und forderte die GDL- Führung auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Das Gericht sei in vollem Umfang den Anträgen der Bahn gefolgt. Erst vor drei Wochen hatte das gleiche Gericht einen Warnstreik der GDL verboten.
Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt scheiterte die Lokführergewerkschaft mit Anträgen auf Einstweilige Verfügungen gegen die Bahn. Die Frankfurter Richter sagten, Gerichte sollten nur äußerst zurückhaltend in Tarifauseinandersetzungen eingreifen: "Drohszenarien der jeweiligen Gegenspieler in Tarifauseinandersetzungen müssen weitgehend ertragen werden." Die GDL wollte der Bahn unter anderem die Behauptung untersagen lassen, Streiks für einen eigenständigen Tarifvertrag seien nicht rechtens. Solche Behaupten seien aber vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, stellten die Arbeitsrichter fest. Die GDL kündigte am Abend an, in die Berufung zu gehen.
GDL-Chef Manfred Schell hatte der Bahn vor den Gerichtsterminen vorgeworfen, eine juristische "Zermürbungstaktik" zu betreiben. Die Bahn hatte einen Tarifabschluss mit den beiden anderen Gewerkschaften Transnet und GDBA erzielt. Die GDL erkennt diesen aber nicht an und fordert für ihre Mitglieder einen eigenen Tarifvertrag, den sie notfalls mit Streik erkämpfen will. Die Lokführergewerkschaft leitete bereits eine Urabstimmung für einen Streik ein, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Sie fordert Lohnerhöhungen von bis zu 31 Prozent und kürzere Arbeitszeiten.
tno/sam/AP/Reuters/dpa