Klage gegen Hotel abgewiesen Bayern verliert Prozess um Namen »Neuschwanstein«

Schloss Neuschwanstein (kein Hotel): Märchenhaft Einnahmequelle
Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpaBayern hat einen langjährigen Prozess um das Namensrecht am berühmtesten Schloss des Freistaats verloren: Ein Hotel im 24 Kilometer entfernten Nesselwang wird demnach weiter »Neuschwanstein« im Namen führen dürfen. Das Oberlandesgericht München wies nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in einem Berufungsverfahren die Klage gegen das Hotel ab.
Bayern wollte dem »Explorer Hotel Neuschwanstein« auferlegen, den Namen des Schlosses nicht mehr zu nutzen. Diesen hat Bayern als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen.
Die Klage zielte in erster Linie darauf, dass »Neuschwanstein« kein angestammter Ortsname ist, den ein Hotel in der Regel problemlos verwenden dürfte. Er ist aber ausschließlich der Name des heute als Museum betriebenen Märchenschlosses. Der Vorsitzende Richter Andreas Müller sprach von einer »Ende des 19. Jahrhunderts für das Schloss erdachten Fantasiebezeichnung«. Deshalb argumentierten die Anwälte des Freistaats, die Verwendung von »Neuschwanstein« im Hotelnamen sei eine »Unternehmenskennzeichenverletzung«.
Gericht erkennt keine Irreführung der Hotelgäste
Die Richter gehen aber nicht davon aus, dass das Wort »Neuschwanstein« im Hotelnamen die Rechte des Freistaats beziehungsweise des Schlossmuseums verletzt, auch eine Verwechslungsgefahr oder Irreführung der Hotelgäste sehen sie nicht. Es wird wohl niemand den Kastenbau des Hotels irrtümlich für das Schloss halten.
Der Senat sieht die Nutzung von »Neuschwanstein« im Hotelnamen als »beschreibend« und nicht als Verletzung der Rechte eines Unternehmens, wie Müller deutlich machte. In der ersten Instanz hatte noch das Hotel verloren. Der Name »Neuschwanstein« war auch in der Vergangenheit schon Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Laut Schlösserverwaltung laufen noch zwei weitere Verfahren.