Berliner Veto gegen Kohlebenzin?
Die von den bundeseigenen Saarbergwerken und der BP-Tochter Gelsenberg geplante Anlage zur Kohleverflüssigung wird womöglich nicht gebaut. Das Bundeskartellamt in Berlin will das Gemeinschaftsprojekt nur billigen, wenn die beiden Konzerne mit der Behörde einen Vertrag schließen. Darin sollen BP und Saarbergwerke sich verpflichten, zum Verkauf des Kohlebenzins eine neue Firma zu gründen - und daran mit einem Drittel mittelständische Firmen zu beteiligen. Die Wettbewerbshüter wollen auf diese Weise verhindern, daß an dem künftigen Geschäft mit Kohlebenzin nur die Konzerne verdienen. Weil BP-Chef Hellmuth Buddenberg sich weigert, den vorgelegten Vertrag zu unterschreiben, droht nunmehr ein Verbot des Kartellamts. Erst letzte Woche war auch das endgültige Aus für die gemeinsam von der Ruhrkohle, Veba, Japan und den USA geplante Demonstrationsanlage zur Kohleverflüssigung gekommen. Der Grund: zu hohe Baukosten.