Berufsunfähigkeitsversicherung Tipps
Angebot. Holen Sie gleichzeitig mehrere Angebote für "sehr gute" Tarife ein. Wenn Sie von einem Versicherer erst einmal abgelehnt wurden, bekommen Sie schwerer guten Schutz.
Druckstücknummer. Achten Sie darauf, dass Sie genau den getesteten Tarif bekommen. Sie erkennen ihn an der Druckstücknummer auf den Versicherungsbedingungen.
Vorerkrankungen. Nennen Sie alle Erkrankungen, nach denen im Antrag gefragt wird. Verschweigen Sie nichts aus Angst, keinen Versicherungsschutz zu bekommen. Ansonsten kann Ihr Versicherer im Ernstfall vom Vertrag zurücktreten.
Risikovorabfrage. Wenn Sie bereits eine Krankheit haben, können Sie im Internet über eine kostenlose Risikovorabfrage herausfinden, wie Ihre Gesundheitsstörung von Berufsunfähigkeitsversicherern beurteilt wird. Ein gutes Angebot findet sich zum Beispiel unter www.buforum24.de.
Checkliste. Die Versicherungsbedingungen eines Angebots können Sie mithilfe der Checkliste Berufsunfähigkeit noch einmal detailliert abklopfen. Haken Sie die einzelnen Punkte nacheinander ab.
Beitragssteigerung. Die meisten Versicherer nennen Ihnen einen Netto- und einen Bruttobeitrag, wenn das Überschusssystem "Beitragsverrechnung" angewendet wird. Den Nettopreis müssen Sie aktuell zahlen. Der Preis bleibt stabil, solange der Versicherer mit den Überschüssen aus den Kundenbeiträgen so erfolgreich wirtschaftet, wie er kalkuliert hat. Vermehren sich die Überschüsse nicht wie geplant, dann steigt der Nettopreis, also Ihr Beitrag. Er darf aber nicht den zu Vertragsbeginn festgelegten Bruttopreis überspringen. Orientieren Sie sich bei der Auswahl an beiden Beträgen. Gut ist, wenn die Lücke zwischen Netto- und Bruttopreis nicht zu groß ist.
Laufzeit. Vermittler empfehlen Ihnen gern Verträge nur bis zu Ihrem 60. Geburtstag. Die kosten viel weniger. Tritt aber danach der Ernstfall ein, klafft eine Riesenlücke. Wenn Ihnen ein Vertrag bis zum 67. Lebensjahr zu teuer ist, können Sie den Risikoschutz bis zum Alter von nur 60 Jahren vereinbaren, die Leistungsdauer aber bis 67 Jahre. Werden Sie dann vor 60 berufsunfähig, erhalten Sie die Rente bis 67.