Überlastete Route Italien verklagt Österreich wegen Blockabfertigung am Brenner
Stau auf der Brennerautobahn Richtung Italien: Die Route gehört zu den am stärksten genutzten Alpenquerungen
Foto: Guenter Nowack / penofoto / IMAGOIm Dauerstreit über die chronisch überlastete Brennerroute zieht Italien jetzt gegen das Nachbarland Österreich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat beschlossen, den EU-Partner zu verklagen. Damit zielt Italien insbesondere auf die umstrittene Blockabfertigung von Lastwagen in Tirol.
Verkehrsminister Matteo Salvini zufolge ist dies das erste Mal überhaupt, dass Italien gegen einen EU-Partner vor Gericht zieht. Salvini sprach von »Transitverboten«, die die österreichische Regierung einseitig am Brenner verhängt habe. Auf der wichtigen Route über die Alpen kommt es immer wieder zu langen Staus. Dies hatte in den vergangenen Jahren auch für viel Streit zwischen Bayern und Tirol gesorgt, bis hin zu Klagedrohungen.
Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) verteidigte einmal mehr die »Notmaßnahmen« Tirols. Sie mahnte zu Verhandlungen, schließlich liege mit dem »Slot-System« für buchbare Lkw-Fahrten auf der Brennerstrecke ein Vorschlag auf dem Tisch. »Darüber zu reden wäre jetzt angesagt – anstatt wöchentlich mit rechtlichen Schritten zu drohen«, sagte sie. »Italien wird mit seiner Maximalforderung, nämlich die Aufhebung aller Tiroler Verbote, keinen Erfolg haben«, sagte Tirols Landeshauptmann (entspricht in Deutschland dem Ministerpräsidenten) Anton Mattle (ÖVP).
Immer mehr Güterverkehr
Der Lkw-Verkehr über den Brenner hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Laut Mattle stieg die Zahl der Lastwagen von 1,1 Millionen im Jahr 2000 auf 2,5 Millionen im vergangenen Jahr. Damit entfielen auf den Brenner zuletzt 40 Prozent des gesamten Alpentransits im Güterverkehr. Entsprechend haben auch die Belastungen auf und entlang der Route zugenommen.
Stau auf der Brennerautobahn bei Bozen (Südtirol): Auch Richtung Norden geht oft nur wenig voran
Foto: Manngold / IMAGOEin EU-Mitglied kann den EuGH anrufen, wenn es der Auffassung ist, dass ein anderes Mitglied gegen europäisches Recht verstößt. Vor einem Gerichtsverfahren muss allerdings die EU-Kommission damit befasst werden. Falls die Kommission innerhalb von drei Monaten keine Stellungnahme abgibt, kann auch so geklagt werden. Bayern hatte die Kommission schon wiederholt aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten.
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) sagte, der Freistaat habe zusammen mit Tirol und Südtirol gehofft, »dass unsere gemeinsame Idee eines Slot-Systems als Alternative zur Blockabfertigung im wahrsten Sinne des Wortes Bewegung in den Güterverkehr über den Brenner bringt«. Nun hoffe man auf eine schnelle Lösung durch den EuGH.