Im Fall von Engpässen Bundesnetzagentur-Chef erwägt Versteigerung von Gasverbrauchsrechten

Sollte Erdgas knapp werden, wird es nach jetziger Planung zuerst der Industrie abgedreht. Um dort den Schaden so gering wie möglich zu halten, bringt Netzagentur-Chef Müller eine Auktion ins Spiel.
Chef der Bundesnetzagentur: Klaus Müller (Archivbild)

Chef der Bundesnetzagentur: Klaus Müller (Archivbild)

Foto: Christophe Gateau / dpa

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat für den Fall eines Gasengpasses die Versteigerung von Gasverbrauchsrechten in der Industrie ins Spiel gebracht.

»Beim Kohleausstieg nutzen wir ein Auktionsmodell, um mit ökonomischen Anreizen die effizienteste Abschaltung von Kraftwerken zu erreichen«, sagte Müller der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung«: »Solche Anreize kann ich mir für den Industriebereich auch vorstellen. Der Markt weiß besser als der Staat, wo sich Energie am effizientesten einsparen lässt.«

Wie eine solche Gas-Auktion genau geschehen soll, erläuterte Müller nicht.

Versteigerung soll Schäden minimieren

Beim Kohleausstieg bieten Betreiber um die Höhe von staatlichen Entschädigungszahlungen, die sie bekommen, wenn sie ihre Kraftwerke abschalten. Die niedrigsten Gebote pro Megawatt abgeschalteter Leistung bekommen den Zuschlag.

Dahinter steckt der Gedanke, dass bei den Bietern mit den niedrigsten Geboten auch die niedrigsten Kosten für einen Ausstieg anfallen, ihnen die Abschaltung also weniger weh tut als anderen Betrieben. Dies könnte beispielsweise daran liegen, dass sie Alternativen haben.

Beim Gas führt die Bundesnetzagentur zurzeit Umfragen in der Industrie durch, wie viel Rohstoff die einzelnen Betriebe brauchen und welche Mengen sie im Ernstfall für verzichtbar halten. Dabei ist der Anreiz für die Unternehmen hoch, ihre eigene Gaszufuhr als absolut unverzichtbar darzustellen – auch wenn es vielleicht Alternativen gibt, die zwar teurer, aber machbar sind.

Durch eine Versteigerung von Gasverbrauchsrechten ließe sich herausfinden, wie wichtig den Unternehmen das Gas tatsächlich ist. Je höher die durch eine Kappung angerichteten Schäden wären, desto höher wären die Gebote. So käme im Ernstfall das knappe Gas den Betrieben zugute, die es wirklich am dringendsten brauchen.

In den vergangenen Tagen war eine Debatte über die Frage entbrannt, wer im Fall eines russischen Gaslieferstopps bevorzugt versorgt wird.

Der Notfallplan der Bundesregierung sieht drei Stufen vor: Die erste Stufe, die Frühwarnstufe, ist bereits ausgerufen worden. In der letzten Stufe, der Notfallstufe, kommt es zu Engpässen, die der Markt nicht selbst beheben kann.

E.on-Aufsichtsratchef fordert Vorrang für die Industrie

Dann müsste der Staat einschreiten. Denkbar wäre in diesem Fall, zunächst den Industriekunden das Gas zu kappen. Private Haushalte dagegen sind vorerst geschützt. So sehen es die sogenannte SoS-Verordnung der EU und der deutsche Notfallplan vor. Ziel dieser Normen ist, dass Menschen mit einer Gasheizung im Winter nicht frieren müssen.

Wirtschaftsmanager wie der Aufsichtsratschef des Energieriesen E.on, Karl-Ludwig Kley, hatten zuletzt gefordert, die Politik solle über eine umgekehrte Reihenfolge beim Notfallplan Gas nachdenken. Das hieße: erst bei Privaten abschalten, dann bei der Industrie.

che/dpa
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