FDP-Ministerien Lindner und Buschmann wollen EU-Lieferkettengesetz stoppen

Das EU-Lieferkettengesetz droht an Deutschland zu scheitern. Die FDP-geführten Ministerien wollen Deutschland zu einer Enthaltung bringen. Nützt das der deutschen Wirtschaft?
Minister Buschmann, Lindner: Viele Betriebe verfügen nicht über die personellen und finanziellen Ressourcen

Minister Buschmann, Lindner: Viele Betriebe verfügen nicht über die personellen und finanziellen Ressourcen

Foto: Chris Emil Janssen / IMAGO

Die Bundesregierung wird den EU-Plänen für ein Lieferkettengesetz wegen Widerstandes der FDP wohl nicht zustimmen. Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann teilten mit, sie könnten das Ergebnis der Beratungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Mitgliedsländern nicht mittragen. »Im Rat der Europäischen Union hat dies eine Enthaltung Deutschlands zur Folge, die im Ergebnis wie eine ›Nein‹-Stimme wirkt«, heißt es in einem Schreiben der beiden FDP-Politiker.

Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung vereinbar sind.

Unterhändlerinnen und Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten hatten sich Mitte Dezember auf einen Kompromiss zu dem Vorhaben geeinigt. Noch gibt es aber lediglich einen politischen Deal. Ein genauer Rechtstext wird derzeit von Beamten ausgearbeitet, dieser könnte in den kommenden Wochen fertiggestellt werden. Danach muss der Text noch endgültig von den EU-Staaten und dem Europaparlament angenommen werden.

Enthaltung Deutschlands könnte Gesetzesvorhaben scheitern lassen

Ein EU-Diplomat sagte der Nachrichtenagentur dpa, dass mit einer Enthaltung Deutschlands unklar sei, ob es unter den EU-Ländern jetzt noch eine ausreichende Mehrheit für das Vorhaben geben wird. Es gibt etwa Spekulationen, dass sich andere Länder an der Entscheidung Deutschlands orientieren und dem Vorhaben nun ebenfalls nicht zustimmen. Nach Angaben eines weiteren EU-Diplomaten arbeitet die belgische Ratspräsidentschaft aber noch an einer Einigung für das Gesetz.

In Deutschland gibt es bereits ein Lieferkettengesetz, die EU-Variante geht in einigen Aspekten aber über die Vorgaben des deutschen Gesetzes hinaus. Den Entwürfen nach soll es zum Beispiel für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern gelten, in Deutschland sind erst Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern darauf verpflichtet.

Außerdem ist vorgesehen, dass Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und etwa Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Das ist im deutschen Lieferkettengesetz bislang ausgeschlossen. In anderen Aspekten könnte der EU-Entwurf es Unternehmen dagegen leichter machen als das deutsche Gesetz (lesen Sie hier mehr ).

FDP-Minister halten Belastung für Unternehmen zu hoch

Buschmann und Lindner kritisierten, das EU-Gesetz werde dazu führen, dass Unternehmen für Pflichtverletzungen in der Lieferkette in erheblicher Weise zivilrechtlich haften. Außerdem wären deutlich mehr Unternehmen betroffen als nach aktueller deutscher Rechtslage.

Sie wehrten sich auch dagegen, dass der Bausektor als sogenannter Risikosektor eingestuft werden soll. Das könne für kleine und mittelständische Unternehmen existenzbedrohend sein. »Viele Betriebe verfügen unserem Eindruck nach schlichtweg nicht über die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen«, argumentieren die Minister. Es sei »zu befürchten, dass künftig noch weniger gebaut würde in Deutschland«.

In Deutschland hatten die großen Wirtschaftsverbände ein Nein zu den EU-Plänen gefordert. Auch das FDP-Präsidium hatte sich Mitte Januar bereits klar gegen die EU-Richtlinie ausgesprochen. In der Praxis sind Unternehmen jedoch oft schon viel weiter – lesen Sie hier  einen Report.

Sollte das europäische Vorhaben scheitern, müssten deutsche Unternehmen mit dem deutschen Lieferkettengesetz weiter Vorgaben einhalten, die ihre europäische Konkurrenz nicht beachten muss. Gleichzeitig zeigen Modellrechnungen  deutscher Industriefirmen für das EU-Parlament, dass der Kontrollaufwand mit der EU-Richtlinie geringer sein dürfte als mit der deutschen Gesetzgebung.

kko/dpa-AFX/Reuters
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.