Citroen verwarnt
Wegen »handelsbeeinträchtigender Wettbewerbsbeschränkungen« hat die Brüsseler EWG-Kommission Frankreichs Automobilbauer Citroen verwarnt. In einem Beschwerdebrief monierten die Brüsseler Wettbewerbshüter, daß Citroen seinen französischen Händlern Exportverbote auferlegt. Auf diese Weise versucht Citroen, das Preisgefälle zwischen in- und Auslandsmarkt aufrechtzuerhalten. Denn wegen der staatlich Kontrollierten Preise liegt der Werksabgabepreis in Frankreich erheblich niedriger als etwa in der Bundesrepublik -- für das DS-21-Modell beispielsweise 11 430 Mark gegenüber 13 050 Mark in Westdeutschland (beides ohne Mehrwertsteuer). Mit dem Exportverbot will Citroen verhindern, daß Käufer aus anderen EWG-Staaten Citroen-Autos vom billigeren französischen Markt importieren.