Facebook-Post
Chef droht Mitarbeitern mit Kündigung bei Corona-Impfung
Ein Dachdecker aus Nordrhein-Westfalen hat auf Facebook für Empörung gesorgt: Er kündigte an, seine Angestellten zu entlassen, sollten sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Später nahm er das wieder zurück.
Es klingt wie ein schlechter Scherz: Ein Geschäftsführer eines Dachdeckerbetriebs in Nordrhein-Westfalen hat via Facebook seinen Mitarbeitern mit der fristlosen Kündigung gedroht, sollten sie sich gegen Corona impfen lassen.
Uwe Mentrup, Geschäftsführer der Mentrup Bedachung & Holzbau GmbH in Lengerich, schrieb in einem Facebook-Post: »Wer sich mit unzuverlässigen Impfstoffen, von vielen Experten in der Welt mahnend angeprangert, injizieren lässt, gefährdet die Stabilität unserer Prozesse im Unternehmen!«. Er lehne »Experimente mit der Leistungsfähigkeit unseres Unternehmen (sic) zugunsten der Pharmaindustrie ab!«. Wer das nicht verstehe, müsse sich woanders um Arbeit bemühen.
Der Eintrag zog in den sozialen Netzwerken massive Kritik auf sich, unterhalb des Beitrags sammelten sich hunderte empörte Kommentare.
Inzwischen ist der Beitrag gelöscht, doch auf Twitter kursieren Screenshots. Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun teilte etwa einen auf Twitter, mit dem Hinweis, dass solch eine Kündigung unwirksam wäre. Der Tweet wurde seit Samstag fast 3000 Mal geteilt und mehr als 9000 Mal geliked.
Impfgegner Mentrup ruderte wenig später zurück. In einem neuen Post schrieb er an diesem Samstag, dass er keinem seiner Mitarbeiter die Impfung untersagt habe oder diese vorgeschrieben habe. »Das werde ich auch in Zukunft nicht machen, da dieses mir in keinsterweise zustehen würde«.
Vielmehr sei »diese Aktion« mit seinen Angestellten abgesprochen worden. Welchen Zweck das haben sollte, erklärte der Dachdecker nicht, fügte lediglich hinzu: »Niemand von den Hater [sic] hier hat sich bisher noch niemals zu den geplanten Zwangsimpfungen bei dem Pflegepersonal kritisch geäußert, was ich wirklich sehr bedenklich finde!«
Dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Impfung frei entscheiden können, ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz. So kann der Arbeitgeber eine Impfung weder anordnen, noch sie untersagen. Eine gesetzliche Impfpflicht für Covid-19 vonseiten der Regierung ist nicht in Planung.
Wie es Betriebe künftig halten sollen, ist noch umstritten. »Der Arbeitgeber hat im Betrieb eine Fürsorgepflicht, daher spricht in meinen Augen einiges dafür, dass er die Mitarbeitenden nach einer Impfung fragen darf und sie diese Frage auch wahrheitsgemäß beantworten müssen«, sagte der Arbeitsrechtsanwalt Hendrik Bourguignon jüngst dem SPIEGEL.