Coronakrise Kabinett verlängert Ausnahme beim Insolvenzrecht

Mit einer Lockerung des strengen Insolvenzrechts wollte die Bundesregierung Corona-geschädigten Unternehmen etwas Luft verschaffen. Jetzt sieht sie Grund, eine Regelung noch einmal zu verlängern.
Kabinettssitzung am Dienstag: "Strenge Überschuldungsregeln wären zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv"

Kabinettssitzung am Dienstag: "Strenge Überschuldungsregeln wären zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv"

Foto: John Macdougall / dpa

Eine Ausnahme für das Insolvenzrecht in der Coronakrise soll verlängert werden. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, soll bis Jahresende ausgesetzt bleiben - falls die Überschuldung eines Unternehmens Folge der Coronakrise ist.

Diese Regelung war im März zunächst bis September eingeführt worden, um eine Pleitewelle in der Pandemie zu verhindern. Dabei war zunächst auch die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nicht nur wegen Überschuldung, sondern auch wegen Zahlungsunfähigkeit ausgesetzt worden. Diese zweite Ausnahme fällt nun weg.

"Die Rückkehr zu einer strikten Anwendung der Überschuldungsregeln wäre zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv", sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) in Berlin. Denn bei den Unternehmen, die lediglich überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig seien, bestehe die Aussicht auf eine dauerhafte Sanierung. Dadurch könnten Arbeitsplätze erhalten werden.

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes gestellt werden. Der Bundestag muss der Verlängerung noch zustimmen.

mik/AFP
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