Coronakrise Wo Unternehmer jetzt Hilfe bekommen

Wochenmarkt in Nordrhein-Westfalen: Ausgangsbeschränkungen bringen Händler in Not
Foto: Oliver Berg/ dpaKleine Unternehmen und Selbstständige können schon bald mit Soforthilfen rechnen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Montag ein Rettungspaket, um sicherzustellen, dass Betriebe die Folgen der Coronakrise zumindest einigermaßen überstehen können.
Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind Direkthilfen von 9000 Euro vorgesehen, die auf einen Schlag ausgezahlt werden sollen und für drei Monate reichen müssen. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten greift eine Soforthilfe von 15.000 Euro. Großunternehmen sollen notfalls auch durch staatliche Beteiligungen gerettet werden.
Voraussetzung für einen Zuschuss ist allerdings, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März.
Die Soforthilfen müssen ebenso wenig zurückgezahlt werden, wie das Kurzarbeitergeld, das ebenfalls im Rettungspaket enthalten ist. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, staatliche Bürgschaften für Kredite der Förderbank KfW zu beantragen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verspricht Liquiditätshilfen in "unbegrenzter Höhe": "Wir lassen niemanden allein. Es darf und wird hier keine Solidaritätslücke geben."
Diese Versicherung, die auf den ersten Blick etwas dick aufgetragen zu sein scheint, hat ihren Grund. Denn bei den Kleinunternehmern und Freiberuflern steigt allmählich die Panik. "Soforthilfe ist das Gebot der Stunde - und absolut wörtlich zu nehmen", sagte Wolfgang Ewer, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe. Für die Freiberufler sei die Lage ausgesprochen ernst, gerade für diejenigen, denen die Einnahmen von jetzt auf gleich weggebrochen seien und die keine Rücklagen hätten.
Ansturm auf die Beratungsstellen
Die Unruhe bekommen auch die Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern schon zu spüren. In Brandenburg zum Beispiel haben sich bereits mehr als 5400 Betroffene gemeldet, um sich beraten zu lassen. "Wir können garantieren, dass jeder, der einen berechtigten Anspruch hat, die notwendige Unterstützung erhält", versichert Ministeriumssprecher Alexander Gallrein.
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Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
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Zuständig für die Verteilung der Mittel werden die einzelnen Bundesländer sein. Sie bekommen damit auch Planungssicherheit, denn ein Nebeneinander von vielen verschiedenen Soforthilfen auf Ebene der Länder und des Bundes ist so ausgeschlossen.
Das dürfte auch im Sinne der betroffenen Unternehmen sein, denn es erleichtert die Suche nach der richtigen Anlaufstelle. Welche Stellen im Einzelfall zuständig und welche Formalitäten zu erfüllen sind, unterscheidet sich in Details von Bundesland zu Bundesland. Auf eigens eingerichteten Webseiten informieren die Landesregierungen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um Unterstützungszahlungen zu erhalten und wer die Ansprechpartner sind (siehe Kasten oben). Auch Weiterleitungen zu den notwendigen Antragsformularen sind dort zu finden. In seiner Förderdatenbank hat das Bundeswirtschaftsministerium zusätzliche Informationen zu staatlichen Förderungen bereitgestellt.