Corona-Unterstützung
EU-Kommission will höhere Staatshilfen für große Unternehmen genehmigen
Die Bundesregierung darf nun auch größeren Firmen helfen, die durch Corona in Schwierigkeiten gekommen sind. Die EU-Kommission will nach SPIEGEL-Informationen einen entsprechenden Antrag genehmigen.
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Die Bundesregierung kann voraussichtlich noch diese Woche weitere staatliche Hilfen an von der Corona-Pandemie getroffene Unternehmen auf den Weg bringen. Wie der SPIEGEL aus Kreisen der EU-Kommission erfuhr, steht die Brüsseler Behörde kurz davor, den Rahmen der zulässigen EU-Beihilfe an Unternehmen ein weiteres Mal zu erhöhen: Künftig sind Beihilfen über vier Millionen Euro pro Unternehmen zulässig. Die Genehmigung gilt als Voraussetzung dafür, dass insbesondere größere Unternehmen die verschiedenen staatlichen Hilfsprogramme erhalten können.
Deutschland und andere EU-Staaten wie Österreich, Dänemark und Tschechien hatten zuvor in Brüssel beantragt, die Höchstgrenzen anzuheben, da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Coronakrise an die nach EU-Recht erlaubten Obergrenzen der Förderung stießen. Die Obergrenze war laut Beschlussvorlage auch Thema bei den Bund-Länder-Beratungen am Dienstag.
Der Bundesregierung kommt der Schritt Brüssels entgegen. Allerdings stehen noch weitere Genehmigungen aus. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte erst am Wochenende verkündet, das Beantragungsprozedere der Hilfen zu vereinfachen und die Obergrenzen anzupassen. So sollen künftig Firmen bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz von den Überbrückungshilfen III profitieren. Bislang lag diese Obergrenze bei 500 Millionen Euro Jahresumsatz. Kurz vor der Sitzung der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin hatte er mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) darüber eine Einigung erzielt.
Eine staatliche Unterstützung solch großer Firmen stand bislang im Widerspruch zum EU-Beihilferecht. Nun scheint die Kommission dem Druck der Mitgliedstaaten nachzugeben. Wahrscheinlich bis Ende der Woche will Brüssel die neuen Obergrenzen bekannt geben. Die genaue Höhe steht noch nicht fest.
Die Kommission hat den sogenannten befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen bereits viermal angepasst, zuletzt im Oktober. Bei der nun erwogenen Erhöhung wolle man sicherstellen, dass die Staatsbeihilfe zielgerichtet und verhältnismäßig ausfalle und es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Staaten komme, heißt es aus der Kommission. Zudem seien alle 27 Mitgliedsländer vor der Entscheidung konsultiert worden.