Coronakrise Bundestag beschließt Erleichterungen bei Kurzarbeitergeld

Bundestag (Archivbild): Schnelle Reaktion erforderlich
Foto: A3464 Rainer Jensen/ dpaArbeitnehmer in Deutschland sollen in der Coronakrise durch öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld vor Arbeitslosigkeit geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag in einem beispiellosen Schnellverfahren einstimmig einen Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld. Es gehe um den Schutz für Arbeitnehmer und Unternehmen "in außergewöhnlichen Zeiten", sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Plenum. Wegen der Eilbedürftigkeit wurden alle drei Lesungen des Gesetzentwurfs unmittelbar hintereinander angesetzt, am selben Tag soll auch der Bundesrat die Vorlage billigen.
Scholz verwies auf positive Erfahrungen mit der Ausweitung von Kurzarbeit während der Finanzkrise 2008 und 2009. "Es ist deshalb völlig richtig, dass wir das wieder tun", sagte der Minister.
Der Entwurf war erst am Dienstag vom Bundeskabinett gebilligt worden. Mehr Unternehmen als bisher sollen die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ab April beantragen können. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel.
Die Sozialbeiträge sollen ihnen zudem voll von der BA erstattet werden. Auch für Leiharbeiter soll Kurzarbeitergeld gezahlt werden können. Die BA übernimmt bei dieser Leistung 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent.
Die Reform soll die Folgen der Virus-Ausbreitung für den Arbeitsmarkt abfedern. Hintergrund des Schnellverfahrens sind Befürchtungen, dass bei einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus die nächste Sitzungswoche des Parlaments Ende März gefährdet sein könnte. Bereits am Freitag nahm der eigentlich zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wegen eines Kontakts zu einem Corona-Infizierten nicht an der Bundestagssitzung teil.