Sexuelle Belästigung #MeToo-Vorwürfe bei der Deutschen Bank

Deutsche-Bank-Zentrale in Frankfurt
Foto: Arne Dedert/ picture alliance/dpa#MeToo-Vorwürfe bei der Deutschen Bank: Ranghohe Manager sollen eine junge Mitarbeiterin sexuell bedrängt und ausgenutzt haben, so der Vorwurf einer Frau, über den die »Süddeutsche Zeitung« berichtet . Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt demnach wegen möglicher Sexualdelikte. Beide Männer weisen die Vorwürfe zurück.
Im ersten Fall hat dem Bericht zufolge ein ranghoher Manager der Frau geholfen, einen Trainee-Vertrag zu bekommen, obwohl er eine Beziehung zu ihr hatte. Nach Darstellung der Anwältin der Frau sei die Beziehung zunehmend in ein Abhängigkeitsverhältnis gekippt. Später – als die junge Frau bereits bei der Bank arbeitete – schickte ihr eine weitere, noch höherrangige Führungskraft intime Bilder.
Beide Führungskräfte hätten die junge Frau fallen lassen, sagt ihre Anwältin laut der »SZ«, womöglich weil die Frau den einen Mann sexuell zurückgewiesen habe. Der Frau wurde wenig später – aus einem vordergründig anderen Grund – gekündigt. Die beiden Männer dementieren, Einfluss auf die Kündigung genommen zu haben.
Für die Männer hatten die Vorwürfe laut dem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« unterschiedliche Folgen. Die Deutsche Bank hatte beide zunächst freigestellt, nachdem die Bank die Freigabe der Staatsanwaltschaft erhalten hatte, sie anzusprechen. Dem Mann, der der Frau intime Textnachrichten geschickt hatte, ist inzwischen gekündigt worden. Das staatsanwaltschaftliche Verfahren gegen ihn wurde mittlerweile eingestellt. Der andere darf inzwischen wieder für die Bank arbeiten.
»Die Deutsche Bank untersucht jeden Vorwurf möglichen Fehlverhaltens umfassend und unvoreingenommen – das gilt auch für den angesprochenen Fall. Wir billigen keine Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex. Wir fördern eine Kultur, in der Probleme offen angesprochen werden können, und ermutigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Fälle von Benachteiligung, Belästigung oder unfairer Behandlung zu melden«, teilte die Deutsche Bank dem SPIEGEL mit.
Wo es angezeigt war, habe man entsprechende Konsequenzen gezogen – und werde das auch künftig tun. »Gleichzeitig verweisen wir auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts, das in erster Instanz sowohl die Kündigungsschutzklage als auch die damit verbundene Klage nach dem Allgemeinen-Gleichbehandlungsgesetz abgewiesen hat. Darüber hinaus wollen wir uns zu Personalthemen nicht äußern.«