DHL, Hermes, UPS
Bundesregierung will Paketdienstleister stärker in die Pflicht nehmen
Wenn Pakete nicht ankommen, ist der Ärger groß: Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, dass Paketdienstleister künftig an Schlichtungsverfahren teilnehmen müssen. Bislang war das freiwillig.
Die Bundesregierung will Paketdienstleister etwas stärker in die Pflicht nehmen, wenn Sendungen beschädigt sind oder Pakete gar nicht ankommen. Das Bundeskabinett beschloss, dass Firmen künftig an Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen. Bisher ist das nur freiwillig. Der Marktführer, die Deutsche Post DHL, macht nicht mit, Konkurrent Hermes hingegen schon.
Von den 1365 Schlichtungsanträgen, die Verbraucher im vergangenen Jahr bei der Bundesnetzagentur als zuständiger Behörde gestellt haben, scheiterten 600, weil der Paketdienstleister nicht mitgemacht hat. In 500 gab es eine Einigung, 110 wurden zurückgenommen und beim Rest läuft das Verfahren noch.
Außerdem will die Bundesregierung neu regeln, für Rechtssicherheit bei Briefportoerhöhungen sorgen. Zwei Verordnungsänderungen in vergangenen Jahren wirkten sich positiv für die Post aus, und das Porto konnte kräftiger steigen als ohne diese Änderungen. Zwei Gerichte hatten aber bemängelt, dass die Regelung nur in der Verordnung und nicht in dem Postgesetz steht. Das soll sich ändern. Damit bliebe bei den Portoerhöhungen alles beim Alten. Die nächste Briefportoerhöhung ist für Anfang 2022 geplant.
Die »große» Gesetzesnovelle kommt später
Wettbewerber der Post hatten die Art der Portoerhöhungen kritisiert – sie monieren, dass der Marktführer dadurch sein Porto zu stark erhöhen dürfe, mit den Einnahmen auch sein Paketgeschäft quersubventioniere und dadurch den Wettbewerb erschwere. Die Klage des Postkonkurrentenverbandes Biek führte vor den zwei Gerichten zwar zum Erfolg, durch die Gesetzesänderung müssen sie aber auch in Zukunft mit recht hohen Portoerhöhungen rechnen.
Die Gesetzesänderung geht noch in den Bundestag und Bundesrat – erst danach wären die neuen Vorgaben verbindlich. Spätestens im März soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Die Änderungen gelten nur als »Mini-Novelle«. Die »große« Postgesetz-Novelle wurde hingegen auf die nächste Legislaturperiode verschoben – sie könnte dazu führen, dass an Montagen keine Briefe mehr zugestellt werden.