Kriminelle Profite Bundesregierung will Geldwäsche konsequenter bekämpfen

Bislang kann illegale Vermögensverschleierung nur dann verfolgt werden, wenn das Geld aus schweren Straftaten stammt. Dies will die Regierung nun ändern.
Will Strafverfolgern die Ermittlungen erleichtern: Justizministerin Christine Lambrecht (SPD)

Will Strafverfolgern die Ermittlungen erleichtern: Justizministerin Christine Lambrecht (SPD)

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Jacob Schröter / imago images/Jacob Schröter

Die Bundesregierung will Geldwäsche zukünftig konsequenter strafrechtlich verfolgen. Künftig soll grundsätzlich strafbar sein, kriminelle Profite zu verschleiern - unabhängig davon, durch welche Straftat das Vermögen erworben wurde. Das hat das Kabinett an diesem Mittwoch beschlossen.

Bisher kann Geldwäsche nur dann verfolgt werden, wenn das Geld aus bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung stammt. Delikte wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung kommen als Vortaten bislang nur in Betracht, wenn diese gewerbsmäßig oder durch Banden begangen wurden. Künftig hingegen sollen alle Straftaten als Vortaten von Geldwäsche gelten.

Bundestag muss der Verschärfung noch zustimmen

"Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Das sei wichtig, um Täter zu stoppen, die kriminelle Profite verschleiern und schmutziges Geld in den Wirtschaftskreislauf einschleusen. "Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten müssen mit aller Konsequenz verfolgt werden", sagte Lambrecht.

Der Strafrahmen soll gleich bleiben: Möglich sind in der Regel Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Der Bundestag muss der Reform noch zustimmen, ehe sie in Kraft treten kann.

clh/dpa/AFP
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