Eckpunkte für neues Postgesetz Die Post darf langsamer werden

Post-Fahrrad in Bad Reichenhall (Symbolbild)
Foto: Rolf Poss / IMAGODie Post darf langsamer werden – dafür hat sich das Wirtschaftsministerium in einem Eckpunktepapier zur Novelle des Postgesetzes ausgesprochen.
Die bisherige Vorgabe, dass mindestens 80 Prozent der Briefe einen Werktag nach Briefkastenleerung beim Empfänger ankommen müssen, sei »kaum hilfreich«, schreibt das Ministerium. »Denn der Absendende weiß nicht, ob sein Brief zu den 80 Prozent gehört oder nicht.« Stattdessen sollen dem Zusteller längere Laufzeiten eingeräumt werden, die dafür mit einer höheren Verbindlichkeit einhergehen sollen. Die Bundesnetzagentur soll dabei mehr Befugnisse bekommen, die Qualität der Post zu prüfen.
Eine »effektive Sendungsverfolgung« könne dabei die Transparenz für die Nutzerinnen und Nutzer erhöhen und die Bundesnetzagentur bei der Überwachung von Laufzeitvorgaben unterstützen.
Um den Druck auf die Post aufgrund von zahlreichen Beschwerden erhöhen zu können, hatte die Regulierungsbehörde Sanktionsmöglichkeiten gegen die Post gefordert. In dem Entwurf heißt es nun, wenn die gesetzlichen Vorgaben »schwerwiegend, wiederholt oder anhaltend« unterschritten werden, müsse die Bundesnetzagentur wirksame Sanktionen verhängen können.
Veränderte Anforderungen
Die Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer an die verschiedenen Postdienstleistungen hätten sich im Laufe der Zeit verändert, schreibt das Ministerium. »Beim Brief stehen heute Verlässlichkeit und Verbindlichkeit im Vordergrund, beim Paket Geschwindigkeit und Planbarkeit.« Darauf will man mit den Plänen reagieren.
Die Ampel hat es sich im Koalitionsvertrag zur Aufgabe gemacht, das veraltete Postgesetz zu novellieren. Es wurde zuletzt 1999 grundlegend überarbeitet, also in einer Zeit, als Briefe viel wichtiger waren als im heutigen Internetzeitalter.
Die Post ist seit einiger Zeit wegen Problemen bei den Zustellungen in der Kritik: Die Personaldecke war im vergangenen Jahr mancherorts so dünn, dass Briefe arg verspätet oder gar nicht ankamen. Die Zahl der Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Bundesnetzagentur hat sich 2022 im Vergleich zu 2021 in etwa verdreifacht.