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EG-Klage wegen Hoechst

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aus DER SPIEGEL 6/1987

Die Brüsseler EG-Kommission will in einem Schnellverfahren die Bundesrepublik Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Sie reagiert damit auf den bislang einmaligen Vorgang, daß ihren Kartellbeamten bei einem deutschen Unternehmen der Zugang verwehrt wurde. Ein Frankfurter Richter hatte vergangene Woche per einstweilige Anordnung die Einsicht der EG-Inspekteure in Akten des Chemiekonzerns Hoechst über mögliche Preisabsprachen bei Kunststoffprodukten verhindert. Auf einen Rechtsstreit mit dem Unternehmen in Frankfurt wollen sich die Eurokraten gar nicht erst einlassen. Prozeßgegner sei die Bundesregierung, meinen die EG-Juristen in Brüssel, weil die ihre Verpflichtung zur Amtshilfe nicht erfüllt habe.

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